Auf Betrüger fiel eine 60-jährige Frau aus Buchloe herein. Bei der Betrugsmasche handelte es sich offenbar um eine besondere Form des sogenannten "Love-Scammings", bei der der Betrüger statt wie üblich die große Liebe vorzutäuschen, bei seinem Opfer Mitleid erregt.
"Unheilbar krank" - "Du sollst alles erben!"
Über Facebook hatte die Frau im März einen vermeintlich netten Mann kennen gelernt und ihm auch ihre Handynummer gegeben. Im Facebook-Chat hat der Unbekannte der Frau erzählt, dass er unheilbar krank sei und bald sterben werde. Er habe sie als seine Erbin auserkoren. Daraufhin hatte Allgäuerin auch Chat-Kontakte mit einem angeblichen "Anwalt" und einem "Banker". Die beiden brachten die Frau dazu, in mehreren Tranchen insgesamt 3.415 Euro an "Gebühren" und "Auslagen" für das anstehende Erbe auf spanische und französische Konten zu überweisen. Kurz darauf brach der Kontakt zu dem angeblich "unheilbar Kranken" ab.
Frau bleibt auf dem Betrugsschaden sitzen
Das Geld zurückholen: in diesem Fall nicht möglich. Die Polizei kann in solchen Fällen nur veranlassen, dass weitere Überweisungen aus Deutschland an die betreffenden ausländischen Konten verhindert und damit keine weiteren Personen geschädigt werden.