Am Flughafen München überprüfte die Bundespolizei am Montag bei der Ausreisekontrolle eines Flugs nach Istanbul einen 27-jährigen Mann. Dabei stellte sich laut Polizei heraus, dass die Staatsanwaltschaft Kempten ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Festnahme ausgeschrieben hatte. Der Mann sollte eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Monaten antreten. So ging es für den 27-Jährigen anstatt nach Istanbul ins Gefängnis München-Stadelheim.
Flugpassagier kann Geldstrafe nicht zahlen - Einlieferung ins Gefängnis München-Stadelheim
Ganz ähnlich ging es am Samstag einem 51-jährigen Mann, der ebenfalls nach Istanbul fliegen wollte. Bei der Ausreisekontrolle am Flughafen München stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen unerlaubten Aufenthalts vorlag. Laut Haftbefehl sollte er 1.800 Euro plus Kosten über 106 Euro zahlen oder für 45 Tage ins Gefängnis gehen. Der Mann konnte die Geldstrafe samt Kosten nicht bezahlen. Deshalb brachten die Polizisten ihn ebenfalls ins Gefängnis München-Stadelheim.