Startseite
Icon Pfeil nach unten
Blaulicht
Icon Pfeil nach unten

Flughafen Memmingen: Verstöße gegen Aufenthaltsgesetz festgestellt

Flughafen Memmingen

Zwei Verstöße gegen Aufenthaltsgesetz an einem Tag am Allgäu Airport festgestellt

    • |
    • |
    Am Flughafen Memmingen hat die Grenzpolizei am Donnerstag zwei Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt. (Symbolbild)
    Am Flughafen Memmingen hat die Grenzpolizei am Donnerstag zwei Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt. (Symbolbild) Foto: David Yeow

    Am Flughafen Memmingen stellte die Grenzpolizei am Donnerstag zwei Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz fest. Die betroffenen Personen, ein 26-jähriger Albaner und ein 23 Jahre alter Mann aus Montenegro, hatten jeweils ihre zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen in Deutschland überschritten.

    Strafverfahren nach Verstoß gegen Aufenthaltsgesetz am Flughafen Memmingen

    Als Konsequenz leiteten die Grenzbeamten gegen jeden Reisenden ein Strafverfahren gemäß dem Aufenthaltsgesetz wegen unerlaubten Aufenthalts ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Hinterlegung von Sicherheitsleistungen konnten die betroffenen Reisenden ihre geplanten Flüge antreten.

    Zwei Einreisen am Flughafen Memmingen verweigert

    Des Weiteren verweigerten die Beamten am Flughafen Memmingen die Einreise von zwei Personen aus Albanien und Serbien. Ein 26-jähriger Albaner sowie ein 30-jähriger Serbe erfüllten nicht die erforderlichen Voraussetzungen, um nach Deutschland einzureisen. Gegen den Serben bestand eine Fahndungsnotierung, da gegen ihn bereits eine rechtskräftige Einreiseverweigerung in das gesamte Schengengebiet erlassen wurde. Der Albaner gab an, dass er Tourist sei, konnte jedoch weder eine Krankenversicherung noch Bargeld oder eine Unterkunft vorweisen. Recherchen ergaben, dass der Mann in der Vergangenheit bereits wegen unerlaubter Arbeitsaufnahme polizeilich in Erscheinung getreten war. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wiesen die Beamten beide Personen umgehend mit dem nächstmöglichen Flug in ihre Heimatländer zurück.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden