Startseite
Icon Pfeil nach unten
Blaulicht
Icon Pfeil nach unten

Flughafen Memmingen: Überlanger Aufenthalt und Messerfund

Bei Kontrollen aufgeflogen

Zu lange in Deutschland und Messer dabei: Zwei Passagiere bei Verstößen am Flughafen Memmingen erwischt

    • |
    • |
    Am Flughafen Memmingen sind zwei Passagiere bei Verstößen erwischt worden. Einer war zu lange in Deutschland, während ein anderer mit einer Waffe erwischt wurde. (Symbolbild)
    Am Flughafen Memmingen sind zwei Passagiere bei Verstößen erwischt worden. Einer war zu lange in Deutschland, während ein anderer mit einer Waffe erwischt wurde. (Symbolbild) Foto: David Yeow

    Vergangenen Donnerstag überprüften Beamte der Grenzpolizeigruppe Memmingen bei der Ausreisekontrolle einen georgischen Staatsbürger. Nach Angaben der Polizei stellte sich heraus, dass der 32-Jährige seine erlaubte Aufenthaltsdauer im Schengenraum überschritten hatte. 

    Zu lange in Deutschland geblieben

    Der Mann war bereits seit 125 Tagen in Deutschland, anstatt der erlaubten 90 Tage. Nach Erledigung aller polizeilichen Maßnahmen konnte er seinen geplanten Flug in die Heimat antreten. Ein 46-jähriger Passagier

    Messerfund bei Sicherheitskontrolle

    Bei der Sicherheitskontrolle wurde ein 46-jähriger Passagier von Mitarbeitern des Flughafens aufgehalten, weil sie in seinem Handgepäck ein Einhandmesser entdeckt hatten. Die Grenzpolizeigruppe Memmingen wurde sofort informiert, die Beamten stellten das Messer sicher. Gegen den Mann leiteten sie Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund der Verstöße nach dem Waffengesetz und Luftsicherheitsgesetz ein. Der Mann konnte nicht nachweisen, dass er ein berechtigtes Interesse hätte, das Einhandmesser bei sich zu haben. Zudem war die Mitnahme laut Polizei luftsicherheitsrechtlich verboten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Reisende seinen geplanten Flug nach Belgrad (Serbien) antreten.

    Quelle: Polizeipräsidium Schwaben Süd/West. Hinweis: Diese Meldung wurde unterstützt von KI erstellt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden