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Flughafen Memmingen: Polizei verweigert Mann die Einreise - Urlauber überschreitet Aufenthaltserlaubnis

Einreise am Allgäu Airport verweigert

Urlaub, Familienbesuch oder doch Heirat? Mann muss gleich wieder nach Hause fliegen

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    Gleich wieder die Heimreise antreten musste am Donnerstag ein 55-jähriger Mann am Flughafen Memmingen. (Symbolfoto)
    Gleich wieder die Heimreise antreten musste am Donnerstag ein 55-jähriger Mann am Flughafen Memmingen. (Symbolfoto) Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

    Am Allgäu Airport schlug am Donnerstag der Fahndungscomputer an, als die Grenzpolizei Memmingen einen 55-jährigen Mann aus Serbien kontrollierte, der einreisen wollte. Die Staatsanwaltschaft München hatte den Mann laut Polizei wegen mehrere Diebstähle zur Fahndung ausgeschrieben. Der 55-Jährige zahlte knapp 700 Euro und konnte damit den bestehenden Haftbefehl abwenden. 

    Einreisekontrolle am Flughafen Memmingen: Mann verstrickt sich in Widersprüche

    Als die Beamten den Mann kontrollierten und wissen wollten, was der Grund für seine Einreise nach Deutschland sei, verstrickte er sich in Widersprüche. Zunächst gab er an, als Tourist einzureisen, dann behauptete er, Familienangehörige zu besuchen. Schließlich erklärte er, seine Heirat planen zu wollen. In seinem Gepäck entdeckten die Beamten jedoch 500 Visitenkarten, die Dienstleistungen als Handwerker bewarben.

    Mann muss am Allgäu Airport gleich wieder nach Hause fliegen

    Weitere Ermittlungen ergaben der Polizei zufolge, dass der Mann immer wieder neue Reisepässe beantragt hatte, um seine tatsächliche Aufenthaltsdauer im Schengenraum zu verschleiern. Weil er fürs Arbeiten keine entsprechenden Genehmigungen vorweisen konnte, untersagten ihm die Beamten die Einreise nach Deutschland. Der Mann flog mit dem nächstmöglichen Flug zurück.

    Überschreitungen der Aufenthaltsdauer in Deutschland

    Länger in Deutschland als erlaubt war dagegen ein Mann aus Bosnien. Bei der Ausreisekontrolle am Flughafen Memmingen konnte der 31-Jährige den Memminger Grenzpolizisten nur eine abgelaufene Aufenthaltserlaubnis vorlegen. Laut Polizei hielt er sich seit Ende Mai 2024 unerlaubt in Deutschland auf. 

    Die Memminger Grenzbeamten leiteten daraufhin ein Strafverfahren gemäß dem Aufenthaltsgesetz gegen den 31-jährigen Mann ein. Der Bosnier durfte anschließend ausreisen.

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