Am vergangenen Wochenende stellten Beamte der Grenzpolizeigruppe Memmingen bei Ausreisekontrollen drei Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz fest. Betroffen waren ein 31-jähriger Mann und eine 60-jährige Frau, beide aus Albanien, sowie ein 42-jähriger Türke.
Zu lange in Deutschland
Alle drei Reisenden hatten der Polizei zufolge ihre zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen im Schengenraum überschritten. Gegen die Reisenden leiteten die Beamten jeweils ein Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Hinterlegung von Sicherheitsleistungen konnten die drei ihre geplanten Flüge antreten.
Bosnier zurückgewiesen
Die Polizei verweigerte dann einem Mann die Einreise nach Deutschland. Ein 31-jährige Bosnier war in der Vergangenheit bereits aufgrund einer unerlaubten Arbeitsaufnahme der Polizei aufgefallen. Erst wenige Tage zuvor wurde er bei seiner Ausreise eindringlich darauf hingewiesen, dass er für eine erneute Einreise nach Deutschland einen entsprechenden Aufenthaltstitel benötigt. Trotz dieser Belehrung hatte er bei der Kontrolle keinen entsprechenden Aufenthaltstitel dabei. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wiesen ihn die Beamten mit dem nächstmöglichen Flug zurück.
Haftbefehl bei Einreisekontrolle am Flughafen Memmingerberg vollstreckt
Am vergangenen Samstag trafen Beamte der Grenzkontrollgruppe bei einer Einreisekontrolle aus Serbien auf eine 53-jährige Frau. Die Frau wurde aufgrund diverser Verkehrsverstöße von einer deutschen Staatsanwaltschaft per Haftbefehl gesucht. Durch die Zahlung von knapp 100 Euro konnte sie den Haftbefehl abwenden, sodass sie ihre Reise fortsetzen konnte.