Die Grenzpolizei hat einem 26-jährigen Mann aus Moldau am Samstag die Einreise nach Deutschland verweigert. Der Mann kam mit einem Flugzeug aus Iasi in Rumänien am Flughafen Memmingen an.
Passagier hatte sich schon zu lange im Schengen-Raum aufgehalten
Die Beamte den Grenzpolizei Memmingen stellten bei der Kontrolle des Mannes fest, dass sich dieser bereits länger als 90 Tage als Tourist im Schengenraum aufgehalten hatte. Er musste deswegen mit dem nächstmöglichen Flug zurück nach Cluj/Rumänien fliegen.
Aufenthaltsdauer maximal 90 Tage
Der Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen ist über das EU-Recht geregelt. Derartige Kurzzeitaufenthalte gelten z.B. für touristische Reisen, zu Geschäftszwecken oder zum Besuch von Freunden oder Familienangehörigen im Schengen-Raum.
Das sind die Schengen-Staaten
Zum Schengen-Raum gehören folgende Staaten:
- Belgien
- Deutschland
- Frankreich
- Luxemburg
- Niederlande
- Portugal
- Spanien
- Italien
- Österreich
- Griechenland
- Dänemark
- Finnland
- Island
- Norwegen
- Schweden
- Estland
- Lettland
- Litauen
- Malta
- Polen
- Slowakei
- Slowenien
- Tschechien
- Ungarn
- Schweiz
- Liechtenstein
- Kroatien