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Flughafen Memmingen: Grenzpolizei vollstreckt Haftbefehl und deckt zwei Waffenverstöße auf

Schleierfahnder finden verbotene Waffen

Per Haftbefehl gesucht: Grenzpolizei gehen am Flughafen Memmingen vier Reisende ins Netz

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    Am Flughafen Memmingen hat die Polizei vier per Haftbefehl gesuchte Reisende aufgegriffen. Schleierfahnder deckten zusätzlich zwei Waffenverstöße auf. (Symbolbild)
    Am Flughafen Memmingen hat die Polizei vier per Haftbefehl gesuchte Reisende aufgegriffen. Schleierfahnder deckten zusätzlich zwei Waffenverstöße auf. (Symbolbild) Foto: Benjamin Liss

    Beamten der Grenzpolizeigruppe Memmingen sind am vergangenen Mittwoch bei Grenzkontrollen und Schleierfahndungskontrollen insgesamt vier Menschen ins Netz gegangen, die per Haftbefehl gesucht werden. Zudem stellten sie zwei verbotene Waffen sicher.

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    Ein 28-jähriger Mann wollte aus Tirana (Albanien) nach Deutschland einreisen. Gegen ihn bestand ein offener Haftbefehl aufgrund eines Verstoßes nach dem Aufenthaltsgesetz. Die Beamten verhafteten ihn und brachten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.

    Ein 21-jähriger Mann aus Ohrid (Nordmazedonien) wurde ebenfalls kontrolliert. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Er konnte seine Haftstrafe durch Zahlung einer Geldstrafe von knapp 2.000 Euro abwenden. Den Führerschein beschlagnahmten die Beamten.

    Weitere Festnahmen und sichergestellte Waffen

    Auch gegen einen 25-jährigen Mann, der nach Tanger (Marokko) reisen wollte, bestand noch ein offener Haftbefehl. Nach Zahlung von knapp 800 Euro konnte er seinen Abflug antreten.

    Im Rahmen einer Schleierfahndung hatten Beamte einen 34-jährigen Mann kontrolliert. Auch gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz vor. Nach Zahlung von knapp 1.000 Euro konnte er seine Weiterreise fortsetzen.

    Waffenverstöße bei Fahrzeugkontrollen

    Bei weiteren Schleierfahndungen kontrollierten die Beamten einen 47-jährigen und einen 48-jährigen Mann. Sie fanden in ihren Fahrzeugen ein Einhandmesser und einen Schlagstock. Beide konnten der Polizei zufolge kein berechtigtes Interesse für das Mitführen der Waffen nachweisen. Die Beamten leiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund der Verstöße nach dem Waffengesetz ein. Nach Sicherstellung der Waffen und Hinterlegung einer Sicherheitsleistung entließen sie die Männer aus den Kontrollen.

    Quelle: Polizeipräsidium Schwaben Süd/West. Hinweis: Diese Meldung wurde unterstützt von KI erstellt.

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