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Flughafen Memmingen: Grenzpolizei verweigert Einreise und deckt Urkundenfälschung und Verstöße gegen Aufenthaltsgesetz auf

Flughafen Memmingen

Urkundenfälschung und Einreise verweigert: Erfolgreiche Polizeikontrollen am Allgäu Airport

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    Bei Kontrollen am Flughafen Memmingen deckte die Grenzpolizei bei Reisenden mehrere Verstöße auf. (Symbolbild)
    Bei Kontrollen am Flughafen Memmingen deckte die Grenzpolizei bei Reisenden mehrere Verstöße auf. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

    Am Flughafen Memmingen hatte die Grenzpolizei am Mittwoch alle Hände voll zu tun. Gleich fünf Reisende erwischten die Beamten. Gegen sie wird unter anderem wegen Urkundenfälschung, Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz und unerlaubter Einreise ermittelt.

    Polizeikontrolle am Flughafen: Mann mit gefälschtem Pass am Allgäu Airport

    Zuerst kontrollierten die Beamten einen 21-jährigen Kosovaren. Er wollte aus dem Kosovo nach Deutschland einreisen. Auf seinem Reisepass entdeckten die Polizisten einen gefälschten Grenzkontrollenstempel. Damit wollte er wohl über seinen Aufenthalt im Schengenraum täuschen, so die Polizei. Deshalb beschlagnahmten die Polizisten den Reisepass, leiteten ein Strafverfahren ein. Nachdem der Mann Sicherheitsleistungen gezahlt hatte, verweigerten die Grenzpolizisten ihm die Einreise nach Deutschland.

    Flughafen Memmingen: Polizei erwischt Frau mit Einreiseverbot 

    Anschließend schnappten die Polizisten eine Georgierin, die nach Deutschland einreisen wollte. Weil gegen sie ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für alle Schengen-Staaten galt, verweigerten die Beamten ihr die Einreise. Auch zwei Bosnier wiesen die Polizisten zurück, weil der Verdacht bestand, dass die zwei in Deutschland ohne Arbeitserlaubnis arbeiten wollten. 

    Kontrollen am Allgäu Airport: Mann überschreitet gültigen Aufenthalt um einen Monat

    Als die Grenzpolizisten im Anschluss die Ausweise der Fluggäste bei einem Flug nach Mazedonien kontrollierten, erwischten sie einen Nordmazedonier, der seine zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen im Schengenraum um 31 Tage überschritten hatte. Deshalb leitete die Polizei gegen ihn ein Verfahren wegen unerlaubten Aufenthalts ein. Nachdem er eine Sicherheitsleistung zahlte, durfte er den geplanten Flug antreten.

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