Bosnier zu lange in Deutschland
Am vergangenen Dienstag stellten Beamte der Grenzpolizeigruppe Memmingen bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Banja Luka (Bosnien) einen 22-jährigen Bosnier fest, der die zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen im Schengenraum um einen Tag überschritten hatte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Einleitung des Strafverfahrens trat er seinen geplanten Abflug an.
Grenzpolizei verweigert vier Albanern und einem Serben die Einreise
Kurz darauf verweigerten die Grenzbeamten vier Personen die Einreise nach Deutschland. Zwei 31-jährige und ein 37-jähriger Albaner wollten aus Tirana (Albanien) nach Deutschland reisen, machten jedoch der Polizeimeldung zufolge widersprüchliche Angaben zu ihrem beabsichtigten Aufenthaltszweck, sowie zu der Dauer und verfügten nicht über genügend finanzielle Mittel. Somit erfüllten sie die Einreisevoraussetzungen für Deutschland nicht und die Beamten wiesen sie wieder nach Albanien zurück.
Ein 49-jähriger Serbe wollte im Sinne einer "Vander-Elst"-Entsendung zu Arbeitszwecken nach Deutschland einreisen, konnte jedoch die hierfür erforderlichen Dokumente nicht vorlegen. Daher wiesen die Beamten auch ihn wieder in sein Heimatland zurück.
Zwei Haftbefehle abgewendet
Am Dienstag entdeckten Beamte der Grenzpolizeigruppe Memmingen bei der Einreisekontrolle aus Nis (Serbien) sowie bei der Ausreisekontrolle nach Tirana (Albanien) noch zwei Menschen, die von der Staatsanwaltschaft jeweils mit Haftbefehlen gesucht wurden. Ein 22-jähriger Mann und eine gleichaltrige Frau konnten ihre Haftstrafen durch Zahlung der Geldstrafen von insgesamt 4.300 Euro abwenden. Anschließend gestatteten die Beamten beiden Personen die Weiterreise.