Nach Angaben der Polizei stellten Beamte der Grenzpolizeigruppe Memmingen bei Ausreisekontrollen am vergangenen Wochenende insgesamt fünf Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz fest. Betroffen waren eine 50-jährige Kosovarin, ein 38-jähriger und ein 21-jähriger Georgier, eine 35-jährige Albanerin sowie eine 23-jährige Mazedonierin.
Zulässige Aufenthaltsdauer deutlich überschritten
Alle fünf Personen hatten ihre zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen im Schengenraum überschritten. Die Dauer des illegalen Aufenthalts variierte von wenigen Tagen bis zu 366 Tagen. Gegen die betroffenen Reisenden wurde jeweils ein Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Hinterlegung von Sicherheitsleistungen konnten die Reisenden ihre geplanten Flüge antreten.
Einreise verweigert: Grenzpolizei schickt zwei Georgier zurück
Wie die Polizei weiter berichtet, verweigerten die Grenzpolizisten noch zwei Männern aus Georgien die Einreise nach Deutschland. Die 40- und 46-jährigen Reisenden gaben an, als Touristen ihre Familie besuchen zu wollen. Eine Überprüfung ihrer Unterlagen, einschließlich Hotelbuchungen und Rückflügen, ergab jedoch, dass diese bewusst vorgetäuscht worden waren. Sowohl die Rückflüge als auch die Hotelbuchungen waren bereits storniert worden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Männer mit dem nächstmöglichen Flug in ihre Heimat zurückgewiesen.
Quelle: Polizeipräsidium Schwaben Süd/West. Hinweis: Diese Meldung wurde unterstützt von KI erstellt.