Nach Angaben der Polizei ermittelte die Grenzpolizeigruppe am Flughafen Memmingen am Mittwoch mehrere Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. Bei Ausreisekontrollen an den Flügen nach Kutaisi (Georgien), Skopje (Nordmazedonien), Tanger (Marokko) und Tirana (Albanien) wurden fünf Passagiere festgestellt.
Nach Verstößen am Flughafen Memmingen: Strafverfahren eingeleitet
Eine 23-jährige Georgierin, ein 24-jähriger Georgier, eine 64-jährige Nordmazedonierin, eine 33-jährige Marokkanerin und ein 30-jähriger Albaner hatten jeweils die zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen im Schengenraum überschritten. Gegen alle fünf Personen leiteten die Beamten Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts ein.
Sicherheitsleistungen hinterlegt
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und der Hinterlegung von Sicherheitsleistungen konnten die betroffenen Personen ihre geplanten Flüge in ihre Heimatländer antreten.
Haftbefehl vollstreckt
Zudem gab es einen weiteren Vorfall bei der Ausreisekontrolle nach Kutaisi. Ein 27-jähriger Georgier, der von der Staatsanwaltschaft aufgrund eines Haftbefehls gesucht wurde, konnte hier ebenfalls festgestellt werden. Durch die Zahlung einer Geldstrafe von knapp 600 Euro konnte er seine Haftstrafe abwenden und seinen Flug antreten.
Quelle: Polizeipräsidium Schwaben Süd/West. Hinweis: Diese Meldung wurde unterstützt von KI erstellt.