Haftbefehle am Flughafen Memmingen abgewendet
Erst stellten die Beamten der Grenzpolizeigruppe Memmingen bei Einreisekontrollen am Donnerstag am Flughafen Memmingen zwei Personen fest, gegen die Haftbefehle bestanden. Gegen einen 46-jährigen Mann, der aus Cluj (Rumänien) kam, lag ein Erzwingungshaftbefehl vor. Der Mann hatte sich bislang geweigert, ein gegen ihn verhängtes Bußgeld zu bezahlen. Nun entschied er sich, die geforderten 77 Euro zu bezahlen und konnte damit seine Inhaftierung verhindern.
Nicht ganz so günstig war es für einen 28-jährigen Mann, der mit dem Flug aus Warna (Bulgarien) gekommen war. Gegen ihn bestand ein Vollstreckungshaftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er musste etwa 1.250 Euro hinterlegen, um seinen Haftbefehl abzuwenden und einreisen zu dürfen.
Pfefferspray bei Personenkontrolle am Flughafen Memmingen entdeckt
Dann stellten Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes am Allgäu Airport bei der Personenkontrolle eines Fluggastes ein Pfefferspray fest. Ein 28-jähriger Mann hatte das Spray in seinem Handgepäck und wollte damit in seine Heimat fliegen. Dies ist nicht nur aufgrund der Sicherheitsvorschriften für Flüge verboten, sondern stellt auch einen Verstoß nach dem Waffengesetz dar, da das Pfefferspray keine offizielle Kennzeichnung trug. Beamte der Grenzpolizeigruppe stellten das Pfefferspray sicher und übergaben den Sachverhalt an den Zoll. Ob der 28-Jährige noch seinen Flug nach Krakau (Polen) erreichte, ist nicht bekannt.