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Fischwilderei an der Günz in Ichenhausen: Vater und Sohn angeln zusammen unberechtigt

Unberechtigte Angler in Ichenhausen

Vater (39) betreibt zusammen mit seinem Sohn (14) Fischwilderei an der Günz

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    Ein Vater und sein Sohn angelten am Sonntag an der Günz bei Ichenhausen - allerdings ohne Berechtigung. (Symbolbild)
    Ein Vater und sein Sohn angelten am Sonntag an der Günz bei Ichenhausen - allerdings ohne Berechtigung. (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa | Christian Charisius

    Ein Mitglied des zuständigen Fischereivereins in Ichenhausen, hatte der Polizeiinspektion Günzburg am Samstagabend gegen 19:00 Uhr die beiden unberechtigten Fischer an der Günz mitgeteilt. Die eingesetzten Polizeibeamten trafen daraufhin  in der Nähe des örtlichen Freibades an der Günz auf einen 39-jährigen Mann und seinen 14-jährigen Sohn. Die Beiden waren mit Fischen beschäftigt.

    Verfahren wegen Fischwilderei gegen Vater-Sohn-Duo eingeleitet

    Bei einer Überprüfung, stellte sich  jedoch laut Polizei heraus, dass beide Personen ohne die erforderlichen Berechtigungen der Angeltätigkeit nachgingen. Das weitere Fischen wurde dem Vater-Sohn-Duo untersagt. Gegen die beiden Angler wurde ein Verfahren nach dem Bayerischen Fischereigesetz sowie wegen Fischwilderei eingeleitet.

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