Ein Mitglied des zuständigen Fischereivereins in Ichenhausen, hatte der Polizeiinspektion Günzburg am Samstagabend gegen 19:00 Uhr die beiden unberechtigten Fischer an der Günz mitgeteilt. Die eingesetzten Polizeibeamten trafen daraufhin in der Nähe des örtlichen Freibades an der Günz auf einen 39-jährigen Mann und seinen 14-jährigen Sohn. Die Beiden waren mit Fischen beschäftigt.
Verfahren wegen Fischwilderei gegen Vater-Sohn-Duo eingeleitet
Bei einer Überprüfung, stellte sich jedoch laut Polizei heraus, dass beide Personen ohne die erforderlichen Berechtigungen der Angeltätigkeit nachgingen. Das weitere Fischen wurde dem Vater-Sohn-Duo untersagt. Gegen die beiden Angler wurde ein Verfahren nach dem Bayerischen Fischereigesetz sowie wegen Fischwilderei eingeleitet.