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Feuerwehreinsatz in Vöhringen nach Wespenbekämpfung

Plötzlich rauchte es

Er wollte Wespen töten: Vöhringer löst Feuerwehreinsatz aus

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    In Vöhringen hat ein Mann beim Kampf gegen Wespen einen Feuerwehreinsatz ausgelöst.
    In Vöhringen hat ein Mann beim Kampf gegen Wespen einen Feuerwehreinsatz ausgelöst. Foto: picture alliance/dpa | Frank Rumpenhorst

    Im Vöhringer Ortsteil Illerberg hat ein 36-jähriger Mann beim Bekämpfen von Wespen einen Feuerwehreinsatz ausgelöst. Wie die Polizei Illertissen mitteilt, wollte der Mann am Montagvormittag gegen 10.20 Uhr ein Wespennest in seinem Rollladenkasten bekämpfen. Dazu nutzte der Mann allerdings ein Deospray und ein Feuerzeug.

     Wespenbekämpfung: Plötzlich stärkere Rauchentwicklung 

    Durch die Flammen aus dem Spray kam es bei der Aktion dann zu einer stärkeren Rauchentwicklung. Die alarmierte Feuerwehr öffnete daraufhin den Rollladenkasten und stellte fest, dass Teile des Rollladens stellenweise verschmort waren. Ein offenes Feuer sei jedoch nicht entstanden, so die Polizei weiter. Die Beamten schätzten den entstandenen Sachschaden auf wenige hundert Euro. Personen wurden nicht verletzt. 

     Wespen sind in Deutschland streng geschützt

    Das zuständige Landratsamt schätzt, dass durch die Aktion kein Verstoß nach dem Bundesnaturschutzgesetz vorliegt. Wespen stehen in Deutschland als Wildtiere unter besonderem Schutz - dies regelt das Bundesnaturschutzgesetz. Wer in Deutschland mutwillige Wespen fängt, verletzt oder sogar tötet, kann mit sehr hohen Bußgeldern bestraft werden. Die Strafen fallen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch aus. Die jeweils erste Summe bezieht sich auf die o.g. Verstöße bei "normalen" Wespen. In Klammern sind die Bußgelder bei Verstößen gegen besonders geschützte Arten aufgeführt. 

    • Baden-Württemberg: Bis zu 15.000 Euro (bis maximal 50.000 Euro)
    • Bayern: Bis zu 5.000 Euro (bis 50.000 Euro)
    • Berlin: Bis zu 5.000 Euro  (bis zu 50.000 Euro)
    • Brandenburg: Bis zu 13.000  Euro (bis 65.000 Euro)
    • Bremen: Bis zu 5.000 Euro (bis zu 50.000 Euro)
    • Hamburg: Bis zu 5.000 Euro (maximal 50.000 Euro)
    • Hessen: Maximal 5.000 Euro (bis zu 50.000 Euro)
    • Mecklenburg-Vorpommern: Bis zu 20.000 Euro (höchstens 20.000 Euro)
    • Niedersachsen: Bis zu 5.000 Euro (bis 50.000 Euro)
    • Nordrhein-Westfalen: Bis zu 50.000 Euro in beiden Fällen
    • Rheinland-Pfalz: Bis zu In beiden Fällen bis zu 5.000 Euro
    • Saarland: Jeweils bis zu 10.000 Euro
    • Sachsen: Bis zu 5.000 Euro (Bis zu 50.000 Euro)
    • Sachsen-Anhalt: Bis zu 5.000 Euro (maximal 50.000 Euro)
    • Schleswig-Holstein; Bis zu 5.000 Euro (bis zu 50.000 Euro)
    • Thüringen Maximal: 5.000 Euro (bis zu 50.000 Euro)

    (Quelle: Bußgeldkatalog.org)

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