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Drohnenflug im Landschaftsschutzgebiet: 17-Jähriger am Alpsee erwischt

Verbotener Flug

Drohnenflug im Landschaftsschutzgebiet: 17-Jähriger am Alpsee erwischt

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    Drohne fliegen: Nicht erlaubt in einem Landschaftsschutzgebiet. (Symbolbild)
    Drohne fliegen: Nicht erlaubt in einem Landschaftsschutzgebiet. (Symbolbild) Foto: ki-kieh auf Pixabay

    Ein 17-jähriger Laupheimer startete am Samstagnachmittag seine Drohne am Alpseeufer und flog damit über den Großen Alpsee und die anliegenden Ufer. Der Große Alpsee liegt allerdings im Landschaftsschutzgebiet. Hier sind Flüge von Drohnen aller Art verboten. Der Vorgang wird dem Landratsamt zur Prüfung vorgelegt.

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