Die Polizei hat in zwei Gaststätten in Oberstaufen und in Waal Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt.
Oberstaufen
Bei der Überprüfung einer Gaststätte am Montag in Oberstaufen haben die eingesetzten Polizeibeamten der Oberstaufener Polizei festgestellt, dass die Verantwortlichen bei mehreren Gästen den Impf- oder Genesennachweis nicht überprüft hatten. Auch die Vorgaben zum Tragen des Mund- und Nasenschutzes wurden nicht eingehalten wurden. Es ergeht deshalb eine Anzeige an das Landratsamt Oberallgäu.
Waal
Auch in Waal stellten Beamte der Polizeiinspektion Buchloe in einer Gaststätte am Montagabend bei einer Kontrolle der Corona-Bestimmungen mehrere Verstöße fest. Zwei Gäste konnten weder ein Impf- noch ein Genesenenzertifikat vorzeigen. Ein weiterer Gast legte nur eine Erstimpfung vor. Der Wirt der Gaststätte führte seinen eigenen angaben zufolge keine Kontrollen durch. Er lies sich von seinen Gästen wohl nur mündlich bestätigen, dass sie geimpft sind. Wegen der Verstöße legen die Beamten dem Landratsamt nun entsprechende Bußgeldanzeigen vor. Dabei beträgt der Regelsatz für die Verstöße durch die Gäste 250 Euro und für den Gastwirt selbst 5.000 Euro.