Bei der Kontrolle eines Pkw mit deutschem Ausfuhrkennzeichen schien es zunächst nur um ausländerrechtliche Fragen zu gehen. Als Fahrer war ein in Italien lebender 29-jähriger Chinese auf der A96 in Richtung Süden unterwegs. Dieser hatte den neuwertigen Oberklasse-Pkw zusammen mit seinen Begleitern in Nordbayern gekauft und war mit diesen Bekannten aus Italien mit einem Begleitfahrzeug zum Autokauf angereist. Der Fahrzeuglenker konnte neben seinem Reisepass nur einen ungültigen Aufenthaltstitel vorlegen. Da er jedoch zudem keinen Führerschein vorweisen konnte, wurden über die italienischen Kollegen auf dem schnellen Dienstweg Erkundigungen über den Fahrzeuglenker eingeholt. Dieser gab gegenüber den Beamten der Grenzpolizei Lindau an, einen italienischen Führerschein zu besitzen und hätte diesen lediglich in Italien vergessen. Nach Anzeigenaufnahme wegen des ausländerrechtlichen Verstoßes kam jedoch schon die schriftliche Auskunft aus Italien über die Hintergründe seines Führerscheines. Demzufolge hat der nun überraschte Geschäftsmann eine noch bis 2021 geltende Sperre für seinen Führerschein und darf keinerlei Kraftfahrzeuge lenken. Somit musste das frisch erworbene Fahrzeug an dem Kontrollort stehen bleiben und die Weiterfahrt erfolgte als Beifahrer bei seinen Begleitern. Eine weitere Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, sowie die Einbehaltung von 400 Euro als Sicherheitsleistung waren die unmittelbare Folge. Da die Zulassung mit den deutschen Kennzeichen auf einen seiner Begleiter lautete, wurde dieser gezwungenermaßen wegen des Gestattens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ebenfalls angezeigt.
Unterwegs mit Oberklasse-Auto