Einem aufmerksamen Busfahrer fiel am Montagnachmittag, 08.04.2019, während eines Stopps im Kaufbeurer Stadtgebiet ein Geldschein auf, der nahe der Haltestelle am Fahrbahnrand auf der Straße lag. Nachdem er den Geldschein an sich genommen hatte, erkannte er die Fälschung und verständigte die Polizei. Bei der Überprüfung durch die Kriminalpolizei Kaufbeuren stellte sich schnell heraus, dass es sich bei dem angeblichen 100-Euro-Schein um sogenanntes „Totengeld“ handelt. Diese Geldscheine sind banknotenähnliche Druckwerke, auf denen sich chinesische Schriftzeichen befinden. In diesem Fall waren auf dem Geldschein asiatische Bezeichnungen wie (übersetzt) „Bank der Hölle“ zu finden. Diese Scheine sind zur Ahnenverehrung gedacht. Das "Totengeld" wird in den allermeisten asiatischen Kulturen bei Totenfeiern verbrannt bzw. als Grabbeigabe dem Toten mitgegeben. Sogenanntes „Totengeld“ zu besitzen ist nicht strafbar, das Herstellen und Verbreiten dieser Noten stellt jedoch eine Ordnungswidrigkeit dar. Sollte „Totengeld“ eingezahlt oder mit diesem bezahlt werden, würde es als „echt“ in den Zahlungsverkehr gelangen und somit der Verdacht der Geldfälschung vorliegen.
Falschgeld