Am zweiten Weihnachtsfeiertag (26. Dezember) hat die Bundespolizei auf der A96 am Grenzübergang Hörbranz in einem Bus vierzehn Syrer und zwei Bangladescher ohne Papiere in einem Reisebus aus Italien erwischt. Offenbar hatte der Busfahrer den Migranten bei der illegalen Einreise geholfen.
Falsche Dokumente
Nach Angaben der Bundespolizei kontrollierten Lindauer Bundespolizisten in den frühen Morgenstunden die Passagiere eines Fernreisebusses auf dem Weg von Turin nach Nürnberg. Dabei entdeckten die Beamten zwei bangladeschische Staatsangehörige. Die beiden Migranten hatten zwar italienische Dokumente dabei, allerdings waren sie damit nicht berechtigt nach Deutschland einzureisen.
60 Euro pro Person
Die Polizisten nahmen außerdem vierzehn syrische Passagiere, fünf Männer, vier Frauen, vier kleine Kinder und einen Jugendlichen, in Gewahrsam. Die Migranten verfügten der Bundespolizei zufolge entweder nur über unzureichende syrische Reisedokumente oder konnten gar keine Papiere vorweisen. Im Laufe der späteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass die syrischen Migranten einem der beiden italienischen Busfahrer 60 Euro pro Person, ausgenommen der drei Kinder, gezahlt hatten, um trotz der unzureichenden Dokumente nach Deutschland gebracht zu werden.
Busfahrer lügt Polizei an
Außerdem fanden die Beamten heraus, dass der Busfahrer gelogen hatte, als er angab, dass die Syrer gültige Tickets besaßen. Bei den beiden Bangladeschern ergab sich hingegen kein Verdacht, dass es sich um mutmaßliche Geschleuste handelte. Die Bundespolizisten zeigten alle 16 Migranten wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Die Beamten wiesen alle später nach Österreich zurück.
Schleuser auf freiem Fuß
Auch für den Busfahrer hat der Vorfall ein Nachspiel. Noch in der Nacht vernahmen Beamte des Bundespolizeireviers Weilheim den 42-Jährigen und seinen 28-jährigen Kollegen. Der Busfahrer muss sich nun wegen versuchten Einschleusens von Ausländern verantworten. Der Mann wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt. Der 28-Jährige gilt in dem Verfahren zunächst als Zeuge.