Lindauer Bundespolizisten hatten in der Nacht auf Samstag (2. November) bei der Einreise aus Österreich ein Auto mit deutscher Zulassung kontrolliert. In dem Fahrzeug saßen die Halterin des Wagens, eine 43-jährige Ukrainerin, sowie zwei georgische Männer im Alter von 36 und 39 Jahren. Die Frau, die in Nordrhein-Westfalen wohnt, konnte sich ordnungsgemäß ausweisen. Die beiden Männer legten den Beamten Reisepässe vor, die laut Angaben der Bundespolizei erst im Sommer dieses Jahres ausgestellt worden waren.
Fingerabdrücke lügen nicht
Die Fahndungsüberprüfung verlief zunächst negativ. Die Beamten stellten jedoch beim Abgleich der Fingerabdrücke fest, dass beide unter anderen Personalien bereits in Deutschland polizeibekannt sind.
Gegen Einreiseverbot verstoßen
Gegen den 39-Jährigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Baden-Baden wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Der Verurteilte hatte die vom Gericht geforderte Geldstrafe in Höhe von fast 200 Euro nicht bezahlt.
Der Georgier war zudem erst im vergangenen August in sein Heimatland abgeschoben worden. Die Ausländerbehörde Paderborn hatte gegen den Migranten in der Folge ein bis August 2026 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik verhängt.
Haftbefehl wegen schweren Diebstahls
Auch der 36-Jährige wurde von den deutschen Justizbehörden gesucht. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mainz wegen schweren Diebstahls vor. Der Straftäter hatte der Bundespolizei zufolge noch ausstehende Justizschulden von über 4.200 Euro.
Beide Georgier müssen nach Kontrolle in Hörbranz hinter Gitter
Nachdem die mittellosen Georgier erfolglos versucht hatten, unerlaubt mit neuen Personalien in das Bundesgebiet einzureisen, brachten die Bundespolizisten sie nach der Anzeigenbearbeitung und Richtervorführung in die Justizvollzugsanstalt Kempten. Nach der Haft sollen die Männer in ihr Heimatland zurückgewiesen werden. Die Ukrainerin wurde auf freien Fuß entlassen. Allerdings ermittelt die Bundespolizei nun gegen die Frau wegen versuchten Einschleusens von Ausländern.