In der Nacht auf Samstag (4. September) hat die Bundespolizei auf der A7 das Auto einer fünfköpfigen Familie aus Großbritannien kontrolliert. Am Steuer saß der 17-jährige Sohn (ohne Führerschein), der seine Eltern und zwei Geschwister chauffierte. Die Bundespolizisten fanden im Auto außerdem mehrere Stangen unversteuerter Zigaretten. Nach der Anzeigenaufnahme mussten die Briten kehrtmachen und nach Österreich zurück.
Täuschungsmanöver auf dem Seitenstreifen
Hinter dem Grenztunnel Füssen Richtung Kempten haben die Beamten das Auto überholt. Als beide Autos auf gleicher Höhe waren, hielt der Fahrer abrupt auf dem Seitenstreifen an. Auch die Polizisten hielten an. Als die Beamten zum Auto kamen, "hatten Fahrer und Beifahrer offensichtlich die Plätze getauscht", wie es im Polizeibericht heißt. Die Beamten ließen sich allerdings nicht täuschen.
Keine Ausreden: Polizei hat den Fahrer erkannt beobachtet
Als die Beamten die Familie auf den vorangegangenen Fahrerwechsel angesprochen haben, stritten die Beteiligten den Wechsel sofort vehement und lautstark ab. Die Bundespolizisten hatten zuvor jedoch beobachtet, dass der Sohn am Steuer saß. Als die Beamten dann bei dem auf dem Seitenstreifen stehenden Fahrzeug eintrafen, saß plötzlich der Vater (45) hinter dem Lenkrad.
Mutter bekommt ebenfalls Strafanzeige
Der 17-Jährige ist lediglich im Besitz eines britischen vorläufigen Lernführerscheins, der in Deutschland nicht zum Autofahren berechtigt. Der 17-Jährige muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Die mitreisende 40-jährige Mutter, die Halterin des Fahrzeugs, erhielt eine Strafanzeige, weil sie das Führen eines Fahrzeugs ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zugelassen hatte. Zur Beweissicherung hat die Bundespolizei bereits die Aufzeichnungen der Kameras im Grenztunnel angefordert.
1.200 unversteuerte Zigaretten
Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Bundespolizisten insgesamt neun Stangen Zigaretten aus der Türkei auf. Abzüglich der abgabefreien Menge von 200 Stück pro Person ab 17 Jahren, blieben 1.200 Zigaretten unversteuert. Die Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz sowie die Erstellung eines Bescheides für die Steuernachzahlung übernimmt zuständigkeitshalber das Hauptzollamt Augsburg. Mutter und Sohn konnten sich als Nicht-EU-Bürger durch die Begehung von Straftaten nun nicht mehr auf ihr Reiserecht berufen. Da die Beiden nicht im Besitz eines für Deutschland gültigen Aufenthaltstitels sind, verweigerten die Bundespolizisten ihnen anschließend die Einreise nach Deutschland und zeigten die zwei Beschuldigten wegen versuchter unerlaubter Einreise an.