Der tragische Fall ereignete sich am frühen Sonntagmorgen in einer Discothek in der Münchner Altstadt. Dort geriet gegen 5.15 Uhr ein 30-jähriger Münchner mit einem 41-jährigen Offenbacher in Streit. Erst beschimpften sich die beiden nur, die Polizei berichtet von einer "verbalen Auseinandersetzung". Dann versetzte der 30-Jährige seinem Kontrahenten laut Polizei einen Kopfstoß und verletzte ihn damit im Gesicht.
Der 30-Jährige ging danach davon. Der 41-Jährige wiederum suchte den 30-Jährigen erneut auf und schlug diesem dann "unvermittelt ein Glas ins Gesicht", so das Polizeipräsidium München.
Der Münchner erlitt durch den Schlag mit dem Glas massive Verletzungen im Gesichts- und im Augenbereich. Er wurde vom alarmierten Rettungsdienst in ein Klinikum gebracht und sofort von den Ärzten operiert. Mittlerweile steht fest, dass der 30-Jährige wohl fast vollständig erblinden wird, hießt es von Seiten der Polizei. Gegen den 30-Jährigen wurde von den Behörden ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und gegen den 41-Jährigen ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts der schweren Körperverletzung eingeleitet.
Münchner erleidet "irreparable Schäden" an beiden Augen
Der Offenbacher, der dem Bayerischen Rundfunk zufolge bereits polizeibekannt war, wurde nach der Festnahme und den Ermittlungen vor Ort in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Gegen ihn erließ ein Ermittlungsrichter inzwischen Haftbefehl. Der Mann sitzt nun in Untersuchungshaft.
Die weiteren Ermittlungen in diesem Fall übernimmt die Münchner Kriminalpolizei.
Als schwere Körperverletzung wird eine Tat laut Gesetz gewertet, wenn die verletzte Person "das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen" verliert. Wird ein Tatverdächtiger wegen eines solchen Delikts verurteilt, droht ihm eine Mindeststrafe von einem Jahr. Die Höchststrafe für schwere Körperverletzung liegt bei zehn Jahren.