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Biberach: Teenager-Paar greift Mann an und verletzt in schwer - gewürgt und geschlagen

Gewürgt und gegen den Kopf geschlagen

Teenager-Paar (17) greift Exfreund (36) in Biberach an und verletzt ihn schwer

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    Mit schweren Verletzungen wurde ein 36-Jähriger in der Nacht auf Sonntag in Biberach ins Krankenhaus gebracht. Laut Polizei hatten seine 17-jährige Exfreundin und ihr neuer Partner den Mann angegriffen. (Symbolfoto)
    Mit schweren Verletzungen wurde ein 36-Jähriger in der Nacht auf Sonntag in Biberach ins Krankenhaus gebracht. Laut Polizei hatten seine 17-jährige Exfreundin und ihr neuer Partner den Mann angegriffen. (Symbolfoto) Foto: Ralf Lienert

    In Biberach war ein 36-jähriger Mann in der Nacht auf Sonntag gegen Mitternacht in der Webergasse unterwegs, als er auf seine 17-jährige Exfreundin und ihren neuen Freund traf.

    Teenager-Paar schlägt und würgt Mann in Biberach

    Wie die Polizei berichtet, griff das Teenager-Paar den Mann an. Warum ist derzeit unklar. Die 17-Jährige ging demnach auf den 36-Jährigen los und schlug ihm eine Bierflasche auf den Hinterkopf. Der 36-Jährige ging daraufhin zu Boden. Der 17-jährige Partner der jungen Frau soll den Mann anschließend gewürgt und mehrfach dessen Kopf auf den Boden geschlagen haben. 

    Mann wird mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht

    Als Zeugen dazwischen gingen, rannte das Paar davon. Rettungskräfte brachten den 36-Jährigen mit schweren Verletzungen in eine Klinik wo er stationär aufgenommen wurde. Lebensgefahr bestand laut Polizei aber nicht. 

    Kripo Biberach ermittelt und sucht nach Zeugen

    Die Kriminalpolizei Biberach nahm die Ermittlungen gegen die beiden Jugendlichen auf. Die Beamten suchen nun nach Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können. Diese sollen sich unter der Telefonnummer 07351/4470 an die Polizei wenden. 

    Strafmaß für einfache und gefährliche Körperverletzung

    Begehen Teenager Straftaten werden diese nach dem Jugendstrafrecht geahndet. In diesem steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Es soll vor allem dafür sorgen, dass der Jugendliche oder Heranwachsende nicht noch weitere Straftaten begeht.

    Bei einer einfachen Körperverletzung ist der Spielraum für das Strafmaß in Vergleich zum allgemeinen Strafrecht gleich groß. Bei beiden liegt die Höchststrafe bei fünf Jahren. Dagegen ist das Höchstmaß der Jugendstrafe für eine gefährliche Körperverletzung auf maximal fünf Jahre begrenzt, während Erwachsene hierfür mit einer Höchststrafe von zehn Jahren rechnen müssen. Jugendliche werden in diesem Falle milder bestraft. Wer zur Tatzeit hingegen 18 Jahre aber noch nicht 21 Jahre alt ist, gilt vor dem Gesetz als Heranwachsender und muss mit einer Höchststrafe von 10 Jahren rechnen. 

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