Die Spaziergänger fanden den verendeten Biber in einem Waldstück an einem Bachlauf nur wenige hundert Meter nördlich von Wenglingen in einer Drahtgitterlebendfalle. Die Spaziergänger fotografierten den verendeten Biber und informierten den zuständigen Jäger.
Keine Genehmigung
Die Polizei stellt klar, dass es in diesem Bezirk keine Ausnahmegenehmigung dafür gab, einen Biber zu fangen. Der bislang noch unbekannte Täter hatte daher vorsätzlich gleich gegen mehrere, einschlägige Strafvorschriften wie dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Tierschutzgesetz sowie dem Jagdgesetz verstoßen.
Zeugenaufruf
Wie die Polizei mitteilt, entfernte der Täter die Falle jedoch noch vor dem Eintreffen des Jägers und der Polizei. Daher konnte die Polizei den Täter noch nicht ermitteln. Die Polizei bittet daher um Hinweise aus der Bevölkerung. Zeugen sollen sich unter (08342) 96040 mit der Polizei in Verbindung setzen.