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Betrug über Kleinanzeigenportale: "Bild von Ausweis kein Zeichen von Seriosität"

Internet-Kriminalität - Teil 1.

Betrug über Kleinanzeigenportale: "Bild von Ausweis kein Zeichen von Seriosität"

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    Die Polizei warnt vor Betrug auf Kleinanzeigenportale und gibt Tipps zur Prävention. (Symbolbild)
    Die Polizei warnt vor Betrug auf Kleinanzeigenportale und gibt Tipps zur Prävention. (Symbolbild) Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

    Kriminelle nutzen die Anonymität der deutschlandweit tätigen Handelsplattformen aus, um zu betrügen. Vielfach werden beliebte Artikel angeboten, die Zahlung soll dann per Vorab-Überweisung oftmals auf Konten von reinen Internetbanken oder den "Freunde"-Modus eines Bezahldienstleisters erfolgen. Beliebte Artikel sind in echt schwer verfügbar oder sehr teuer, zurzeit beispielsweise PC-Teile, hochwertige Koch- oder Elektrogeräte. Diese werden aber in den Portalen billig oder mit hoher Verfügbarkeit angeboten. Ein mitgeschicktes Bild eines Ausweises ist kein Zeichen von Seriosität, im Gegenteil: Hier sollte jeder hellhörig werden! Solche Anzeigen machen mittlerweile einen Großteil der Verfahren aus, die bei den Polizeiinspektionen eingehen. Aufgrund der einfachen Modalitäten zur Kontoeröffnung kann man also davon ausgehen, dass

    • man das Geld auf das Konto eines Finanzagenten überweist
    • der Kontoinhaber gefälschte oder gestohlene Dokumente zur Eröffnung genutzt hat
    • oder der Kontoinhaber bei der Kontoeröffnung getäuscht wurde, indem er beispielsweise „App-Tester“ war und so unwissentlich ein Konto eröffnete

    Bei professionellen Betrügern werden diese Konten nach Zahlungseingang sofort geleert, Gelder weitergeleitet – teilweise auch ins Ausland – oder in Bitcoins getauscht.

    Prävention:

    • Prüfen Sie insbesondere solche Angebote genau, bei denen Sie in finanzielle Vorleistung treten müssen.
    • Nutzen Sie die Möglichkeiten sicherer Zahlungs- und Kommunikationssysteme, auch wenn diese mit Gebühren verbunden sind.
    • Günstige Preise oder eine schnelle Verfügbarkeit von sonst vergriffenen Artikeln sind ein Warnzeichen.

    Im nächsten Teil informiert die Polizei über Betrugsmaschen über Auktionsportale oder Online-Versandhändler.

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