Eine Hotelbesitzerin rief am Mittwochabend die Polizei, weil sie davon ausging, dass sich eine Frau in einem der Zimmer ihres Apartmenthotels in Bad Wörishofen prostituierte. Vor Ort trafen die Beamten auf eine 43-Jährige, die eine höhere Summe Bargeld und zahlreiche Utensilien, die typisch für Prostitution sind, in ihrem Zimmer lagerte, heißt es im Polizeibericht.
Weil sich auch noch weitere Zeugen bei der Polizei meldeten, kommt auf die 43-Jährige eine Anzeige zu.
Illegale Prostitution in Deutschland
Grundsätzlich ist Prostitution in Deutschland zwar legal, unter gewissen Umständen kann sie jedoch strafbar sein. Das ist der Fall, wenn Prostituierte innerhalb eines Sperrbezirks oder während einer Sperrzeit ihre Dienste anbieten. Auf diese Weise soll die Bevölkerung von Belästigungen und Gefahren geschützt werden, die mit der Prostitution einhergehen.
Wo Sperrbezirke sind und wann Sperrzeiten gelten, legen die jeweiligen Landesregierungen fest. So ist in bayerischen Gemeinden, die weniger als 30.000 Einwohner haben, Prostitution generell verboten. Die Regierungen können aber in besonders begründeten Fällen einzelne Gemeinden mit deren Zustimmung ganz oder teilweise von dem Verbot ausnehmen.