Startseite
Icon Pfeil nach unten
Blaulicht
Icon Pfeil nach unten

Autoinsassen flüchten nach Unfall auf der A96 zu Fuß über die Autobahn

Großangelegte Suchaktion

Autoinsassen flüchten nach Unfall auf der A96 zu Fuß über die Autobahn

    • |
    • |
    Nach einem Unfall auf der A96 sind die Insassen eines Autos geflüchtet. (Symbolbild)
    Nach einem Unfall auf der A96 sind die Insassen eines Autos geflüchtet. (Symbolbild) Foto: David Yeow

    Nach einem Unfall auf der A96 bei Buxheim sind die Insassen eines Autos geflüchtet. Bei einer groß angelegten Fahndungsaktion griffen Beamte zwei der geflüchteten Insassen auf. Wie die Polizei berichtet, streifte der 20-jährige Unfallverursacher mit einem BMW in einer Baustelle am Autobahnkreuz Memmingen das Auto eines 62-Jährigen. Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 3.000 Euro. Verletzt wurde niemand.

    Polizei greift zwei geflüchtete Insassen auf

    Der 62-Jährige hielt sofort an. Die vier Insassen des BMW - zwei weibliche und zwei männliche Personen -  hingegen stiegen aus und liefen zu Fuß über die Autobahn und flüchteten Richtung Buxheim. Durch die sofort eingeleitete Fahndung, bei der sich zahlreiche Streifen der umliegenden Polizeidienststellen beteiligten, griffen die Beamten zwei der Geflüchteten im Bereich Buxheimer Weiher auf. Hierbei handelte es sich um einen 16-Jährigen und eine 17-Jährige. Den Unfallverursacher und eine Mitfahrerin fanden die Beamten trotz Einsatz eines Polizeihubschraubers und einer Einheit der Bereitschaftspolizei nicht mehr.

    Unfallverursacher verliert Betäubungsmittel

    Die Autobahnpolizei Memmingen hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Beamten stellten den BMW sicher. In ihm fanden die Ermittler im Anschluss Hinweise auf Betäubungsmitteldelikte. Die Beamten ermittelten zudem schnell die Personalien des Unfallverursachers. Bei der Flucht hatte er eine nicht unerhebliche Menge an Betäubungsmitteln verloren. Außerdem stellten die Beamten bei den folgenden Maßnahmen weitere Betäubungsmittel sicher, die die Ermittler ihm zuordnen. Da der 20-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, leiteten die Beamten auch gegen einen 18-Jährigen ein Ermittlungsverfahren ein weil er ihm sein Fahrzeug zur Verfügung gestellt hatte.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden