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Raser-Wahnsinn in Hessen

Fast 4,2 Promille! Sturzbetrunkener Autofahrer rast mit Tempo 220 über die A67

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    Ein Polizist stoppt ein Fahrzeug bei einer Kontrolle (Archivbild): Mit Tempo 220 und 4,2 Promille Alkohol im Blut ist ein Autofahrer über die A67 gerast. 
    Ein Polizist stoppt ein Fahrzeug bei einer Kontrolle (Archivbild): Mit Tempo 220 und 4,2 Promille Alkohol im Blut ist ein Autofahrer über die A67 gerast.  Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolfoto)

    Am späten Montagabend alarmierte ein Autofahrer per Notruf die Polizei. Er hatte ein Fahrzeug bemerkt, das auf der A 67 in Schlangenlinien und mit stark unterschiedlichen Geschwindigkeiten zwischen 70 und 220 km/h unterwegs war. Der Zeuge verfolgte den Audi-SUV weiter und informierte die alarmierten Streifenwagen über dessen jeweilige Position.

    Betrunkene auf der A67 unterwegs - Atemtest ergab 4,16 Promille

    Polizeibeamte kontrollierten den fraglichen Wagen dann auf einem Parkplatz an der A 5 in Höhe Weiterstadt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg. Beide Fahrzeuginsassen, Fahrer und Beifahrer, standen laut Polizeipräsidium Südhessen deutlich unter Alkoholeinfluss. Ein Atemalkoholtest zeigte demnach bei dem Fahrzeugführer 4,16 Promille, bei dem Beifahrer „keinen Wert, da das Gerät bei erreichten 5 Promille abschaltet“.

    Der Führerschein des Fahrers wurde von den Beamten sofort einkassiert. Außerdem wurde eine Sicherheitsleistung erhoben, da der sturzbetrunkene Fahrer über keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügt.

    ADAC: „Über 4 Promille besteht akute Lebensgefahr“

    Dass ein Autofahrer mit über vier Promille Alkohol im Blut gestoppt wird, ist recht ungewöhnlich - auch, weil Menschen derartige Mengen Alkohol kaum vertragen. «Es kommt zum Verlust wichtiger Schutzreflexe, Betroffene fallen ins Koma und können einen Schock mit fortschreitendem Kreislaufversagen bis hin zum vollständigen Atem- und Herzstillstand erleiden», hieß es beim ADAC. Eine Blutalkoholkonzentration von mehr als fünf Promille führe fast immer zum Tod.

    • Ab einem Wert von 0,5-Promille ist das Autofahren in Deutschland verboten.
    • Bei mehr als 1,1 Promille wird es wegen «absoluter Fahruntüchtigkeit» zur Straftat.
    • Wer unter Alkoholeinfluss den Verkehr gefährdet, kassiert drei Punkte in Flensburg und muss neben der Ent­ziehung des Führer­scheins mit Freiheits­strafe oder Geld­strafe rechnen.
    • Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 gilt eine 0,0-Promille-Grenze am Steuer.
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