Ein 36 Jähriger fuhr nach ersten Erkenntnissen ungebremst in einen Zug der Regionalbahn, welcher gerade einen unbeschrankten Bahnübergang überquerte. Ein 36-jähriger Slowake fuhr mit seinem Pkw auf der Loppenhausener Straße in nordöstlicher Richtung. Auf den Geleisen fuhr ein Triebwagen in südöstlicher Richtung. Der Pkw-Fahrer übersah offensichtlich den von links kommenden Zug und stieß auf dem unbeschrankten Bahnübergang etwa in der Mitte des Zuges gegen diesen.
Der Fahrer wurde in seinem stark beschädigten Pkw (Totalschaden, ca. 10.000 Euro) schwer verletzt und kam ins Krankenhaus. Am Zug selber entstand seitlich Sachschaden in noch nicht genau bekannter Höhe. Im Zug befanden sich insgesamt ca. 18 Personen, darunter ein Zugführer. Bei Eintreffen der Polizei am Unfallort waren ca. 10 Fahrgäste schon von Angehörigen verständigt und abgeholt worden.
Die noch an der Unfallstelle verbliebenen Fahrgäste wurden vom Notarzt untersucht und dann mit einem Bus weitertransportiert. Von den Zuginsassen wurde niemand verletzt. Der Pkw wurde nach der Unfallaufnahme abgeschleppt, der Zug konnte in Richtung Günzburg gefahren werden. Neben der Sperrung der Bahnstrecke wurde auch die Loppenhausener Straße wurde während der Unfallaufnahme von der Feuerwehr gesperrt und die Unfallstelle ausgeleuchtet.
Bezugsmeldung:
Heute, 23.10.2013, gegen 06.00 Uhr wurde der Polizei über die Integrierte Leitstelle Donau/Iller ein Bahnunfall mitgeteilt. Der Unfall hatte sich auf der Bahnstrecke Günzburg - Mindelheim am Bahnübergang in der Loppenhausener Straße in Breitenbrunn ereignet.
Den ersten Ermittlungen zufolge war ein 36-jähriger Mann ungebremst in die Seite einer gerade querenden Regionalbahn gefahren. Der mittelschwer verletzte Mann wurde nach erster Versorgung vor Ort vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus eingeliefert. Die insgesamt 18 Fahrgäste der Regionalbahn blieben bei dem Unfall unverletzt. Die Unfallursache ist derzeit noch ungeklärt. Die Bahnstrecke musste für die Zeit der Unfallaufnahme und zur Bergung des Pkw bis 08.45 Uhr gesperrt werden. Zur Höhe der entstandenen Sachschäden liegen noch keine belastbaren Erkenntnisse vor.