Weil der Autofahrer nicht mir hoher Geschwindigkeit unterwegs war, wurde die Frau beim Zusammenstoß glücklicherweise nicht ernsthaft verletzt. Der Rettungsdienst brachte sie allerdings mit Verdacht auf Prellungen in ein Krankenhaus. Bei dem Unfall entstand auch kein Sachschaden. Der Autofahrer muss jetzt allerdings dennoch mit einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen.
Im Kreisverkehr übersehen