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Autofahrer (62) donnert bei Marktoberdorf über Verkehrsinsel und gegen Verkehrszeichen

Erst geflüchtet, dann schlechtes Gewissen

Autofahrer (62) donnert bei Marktoberdorf über Verkehrsinsel und gegen Verkehrszeichen

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    Ein Autofahrer ist bei Marktoberdorf über eine Verkehrsinsel und gegen ein Verkehrszeichen gefahren. Danach flüchtete er obwohl ihn ein Zeuge aufforderte, sich bei der Polizei zu melden. (Symbolbild)
    Ein Autofahrer ist bei Marktoberdorf über eine Verkehrsinsel und gegen ein Verkehrszeichen gefahren. Danach flüchtete er obwohl ihn ein Zeuge aufforderte, sich bei der Polizei zu melden. (Symbolbild) Foto: IMAGO / lausitznews.de

    Am Sonntagvormittag ist ein 62-jähriger Autofahrer bei Marktoberdorf über eine Verkehrsinsel gefahren und hat zusätzlich noch ein Verkehrszeichen umgefahren. Trotz eines Zeugen flüchtete der 62-Jährige vom Unfallort. Später plagte ihn jedoch ein schlechtes Gewissen.

    Unfall wegen Fahrfehler

    Der 62-jährige Autofahrer fuhr auf der B 472 von Thalhofen Richtung Geisenried. Auf Höhe der Einmündung Siemensring kam er laut Polizei jedoch wegen eines Fahrfehlers nach links auf die Gegenspur. Er überfuhr deshalb eine Verkehrsinsel und beschädigte zudem ein Verkehrszeichen "rechts vorbei", das dort stand. Dabei entstand am Auto und am Verkehrszeichen ein Gesamtschaden von 3.000 Euro.

    Zeuge meldet Unfall der Polizei

    Ein anderer Autofahrer hatte den Unfall wohl beobachtet. Er forderte den 62-Jährigen nämlich auf den Unfall der Polizei zu melden. Der Autofahrer hörte jedoch nicht darauf. Er fuhr weiter ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Deshalb meldete sich der Zeuge selbst bei der Polizei. Er teilte der Polizei das Kennzeichen des Unfallverursachers mit. 

    Mann meldet den Unfall, aber zu spät

    Doch bevor die Polizei Ermittlungen einleiten konnte, erschien der 62-Jährige selbst bei der Polizei. Den Mann hatte dann wohl doch das schlechte Gewissen geplagt, denn er meldete den Unfall dann doch der Polizei. Obwohl der 62-Jährige den Unfall noch gemeldet hatte, muss er mit einer Anzeige wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort rechnen, weil er den Unfall verspätet mitteilte.

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