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Auto überschlägt sich auf A7: Fahrerin (20) wohl am Steuer eingeschlafen

Kurz vor Parkplatz Leubastal

Auto überschlägt sich auf A7: Fahrerin (20) wohl am Steuer eingeschlafen

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    Eine 20-Jährige ist bei einem Unfall auf der A7 leicht verletzt worden: Ihr Auto hatte sich überschlagen, nachdem die 20-Jährige wohl eingeschlafen war (Symbolbild).
    Eine 20-Jährige ist bei einem Unfall auf der A7 leicht verletzt worden: Ihr Auto hatte sich überschlagen, nachdem die 20-Jährige wohl eingeschlafen war (Symbolbild). Foto: Bild von StockSnap auf Pixabay

    Am Donnerstag hat sich eine 20-jährige Oberallgäuerin während der Autofahrt auf der A7 Richtung Memmingen mit ihrem Auto überschlagen, so die Polizei in einer Mitteilung. 

    Frau wohl eingeschlafen 

    Gegen 3:15 Uhr kam sie - nachdem sie eigenen Angaben zufolge auf dem Weg zur Arbeit wohl eingeschlafen war - vor dem Parkplatz Leubastal nach rechts von der Fahrbahn ab und stieß gegen die Schutzplanke. Von dort wurde sie quer über die Fahrbahn geschleudert. Sie stieß gegen die Mittelschutzplanke. Das Auto überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen. 

    Autofahrerin leicht verletzt

    Die Autofahrerin kam mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus, berichtet die Polizei. An dem älteren Auto entstand Totalschaden, es  musste abgeschleppt werden. Der Sachschaden an Schutzplanke und dem Auto beträgt rund 4.000 Euro. Die Autobahnmeisterei reinigte die durch den Unfall großflächig verschmutzte Fahrbahn. Es kam zu einem Rückstau bis zur Anschlussstelle Leubas. 

    Angeblicher Folge-Unfall: Warum hat der Mann nicht geholfen?

    Später rief dann noch ein 46-jähriger Ostallgäuer bei einer anderen Polizeidienststelle an und teilte laut Polizei mit, er habe den auf dem linken Fahrstreifen liegenden Unfall-Pkw gestreift.  Sein Auto sei dabei beschädigt worden. Die Polizei fragt sich, wann bzw. wie es zu diesem Anstreifen kam, wieso der Mann nicht angehalten und sich um die Frau gekümmert hat. Zu den genaueren Umständen sind weitere Ermittlungen erforderlich - ein strafrechtlicher Anfangsverdacht besteht auf alle Fälle.

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