Der aktuelle Fall
Am Montagvormittag hatte die Mitarbeiterin einer mittelständischen Firma eine E-Mail ihres vermeintlichen Vorgesetzten erhalten. Der Polizei zufolge forderten die bislang unbekannten Täter nach einem wechselseitigen Schriftverkehr die Mitarbeiterin auf, eine Geldsumme im mittleren fünfstelligen Bereich an ein ausländisches Konto zu überweisen. Die Frau führte im guten Glauben den Auftrag aus und überwies das Geld auf ein Konto in Großbritannien. Letztlich fiel der Betrug auf und es wurde Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Was steckt hinter der Masche "CEO-Fraud"?
Die Betrugsmasche ist auch unter dem Namen "CEO-Fraud" bekannt. Die Täter befinden sich meist im Ausland und gehen äußerst professionell vor. Wie die Polizei erklärt, holen sich die Täter bereits im Vorfeld über das Handelsregister, der Homepage des Unternehmens oder Werbebroschüren Informationen über die Firma ein. Aber auch soziale Netzwerke werden genutzt, um an Informationen zu gelangen. Die Kontaktaufnahme erfolgt dann meist über E-Mail oder Telefon. Dabei werden die E-Mail-Adressen täuschend echt manipuliert, sodass der Eindruck entsteht die Unternehmensführung oder ein Vorgesetzter hätte sie geschickt.
Wie gehen die Täter vor?
Der Polizei zufolge geben sich die Täter bei dieser Betrugsmasche als Geschäftsführung/Chef (CEO - Chief Executive Officer) eines Unternehmens aus und weisen unter anderem per E-Mail überweisungsberechtigte Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen an, Geldsummen im Namen der Geschäftsführung zu überweisen. Durch geschickte Gesprächsführung wird der Eindruck erweckt, dass es sich um einen Berechtigten handelt.
Die Zahlen zur Masche
2022 kam es im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West zu knapp zwei Dutzend Ermittlungsverfahren mit dem Phänomen "CEO-Fraud". Laut Polizeiangaben entstand ein Vermögensschaden von etwa einer Millionen Euro. Im Jahr 2023 kam es bislang im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West zu knapp einem Dutzend Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Betrugsmasche. Der Vermögensschaden beläuft sich bisher auf etwa 400.000 Euro.
So können Unternehmen sich schützen
Für Unternehmen hat die Polizei folgende Tipps, wie sie es vermeiden können Opfer von solchen Betrügereien zu werden:
- Achten Sie darauf, welche Informationen Sie über Ihr Unternehmen veröffentlichen.
- Sensibilisieren und informieren Sie Ihre Mitarbeiter über das beschriebene Betrugsphänomen.
- Bei Auffälligkeiten oder Fragen wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle.
- Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein.
Bei ungewöhnlichen Überweisungsaufträgen sollten vor einer Transaktion folgende Schritte durchgeführt werden:
- Überprüfen der Absenderadressen auf die korrekte Schreibweise.
- Verifizierung der Zahlungsaufforderung durch beispielsweise einem Rückruf oder einer schriftlichen Rückfrage beim genannten Auftraggeber.
- Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung oder dem Vorgesetzten