Ständige Anrufe, Textnachrichten, unerwünschte Pakete oder Briefe - Stalker nutzen verschiedene Instrumente, um um ihre Opfer zu zermürben und deren Aufmerksamkeit zu erzwingen. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Stalking-Fälle gestiegen. 2016 registrierte das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) in München 1.260 Fälle, 2018 waren es 1.548, im vergangenen Jahr 1.742 Fälle. Die Polizei geht aber von einer hohen Dunkelziffer aus, da sie vermutlich von vielen Fällen nie erfährt.
Hauptsächlich Frauen werden Opfer von Stalking
In den vergangenen Jahren handelte es sich bei Stakling-Opfern hauptsächlich um Frauen, denen Männer nachgestellt haben. 2020 waren 1.262 von insgesamt 1.501 Täterinnen und Tätern männlich. In vielen Fällen handelte es sich um den Ex-Partner, der das Ende der Beziehung nicht hinnehmen wollte. Oft versuchte die Täterin oder der Täter durch Stalking überhaupt erst eine Liebesbeziehung zum Opfer aufzubauen. In anderen Fällen waren Zurückweisung, Eifersucht oder Rachegelüste das Motiv. Betroffene haben dabei oft ein schlechtes Gefühl, sind sich aber manchmal nicht sicher, ob es sich dabei schon um Stalking handelt. Ständige Anrufe, Nachrichten oder Pakete, die das Opfer nie bestellt hat, sind aber nicht nur belastend, sondern können auch schwere psychische Folgen haben. Und manchmal mündet Stalking auch in Gewalt - bis hin zu Tötungsdelikten. Eine Studie im Auftrag der Opferschutzorganisation WEISSER RING kam 2018 zu dem Ergebnis, dass allgemein 37,5 Prozent der Stalking-Opfer körperlich angegriffen werden.
Gesetzesverschärfung ab Oktober
Am 1. Oktober tritt eine Gesetzesverschärfung zur besseren Bekämpfung von Stalking in Kraft, die der Bundestag im Juni beschlossen hatte. Der Straftatbestand der Nachstellung wird damit ausgeweitet. Damit wird auch Stalking im Netz rechtlich erfasst und strafbar. "Wir nehmen dies zum Anlass, auf das Kriminalitätsphänomen aufmerksam zu machen und Opfer zu ermutigen, Vorfälle konsequent bei der Polizei anzuzeigen. Denn niemand muss Stalking einfach ertragen", betont BLKA-Präsident Harald Pickert.
Das rät die Polizei Betroffenen
Das BLKA rät Menschen, die Stalking erleben: Nehmen Sie die Situation ernst und alarmieren Sie bei akuter Bedrohung sofort die Polizei. Anzeigen nimmt jede Polizeidienststelle entgegen. Generell gilt, dem Stalker oder der Stalkerin sofort und unmissverständlich klarzumachen, dass sowohl jetzt als auch in Zukunft keinerlei Kontakt gewünscht wird, am besten in Gegenwart von Zeugen. Dokumentieren Sie Anrufe, Nachrichten und Briefe – auch wenn es schwerfällt. Gleiches gilt für mögliche Verletzungen. Hilfe, Unterstützung und Informationen erhalten Betroffene zum Beispiel bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) der Bayerischen Polizei oder hier:
- https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/stalking/
- https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gewalt/stalking/
- https://weisser-ring.de/tipps-gegen-stalking
- https://www.polizei.bayern.de/schuetzenvorbeugen/beratung/frauenundkinder/index.html