Am Freitagvormittag, 06.03.2020, wurde auf der B 12 ein Kleintransporter mit Anhänger angehalten. Der Anhänger war sichtlich überladen, seine Reifen walkten bereits. Die anschließende Verwiegung ergab, dass das Gespann insgesamt um 27 %, der Anhänger selbst jedoch um 70 % (1400 kg bei 2000 kg zulässiger Gesamtmasse) überladen war. Der Fahrer, ein selbstständiger Unternehmer aus dem Raum Augsburg, musste abladen, bevor er weiterfahren durfte. Nachdem die Überladung bereits optisch gut erkennbar war, wird geprüft, ob hier Vorsatz vorliegt. Den Fahrer würde in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von etwa 500 Euro erwarten.
Polizeikontrolle