In der Nacht von Samstag bis Sonntag, kam es im Dienstbereich der Polizeiinspektion Neu-Ulm zu mehreren Verkehrsdelikten, wie die Polizei berichtet:
Zahlreiche Verkehrsteilnehmer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss im Straßenverkehr unterwegs
- Gegen 21:30 Uhr unterzog eine Streife der Polizei Neu-Ulm einen 64-Jährigen einer Verkehrskontrolle. Dabei stellten die Beamten starken Alkoholgeruch fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 0,5 Promille.
- Gegen 22:40 Uhr stellten Polizeibeamte einen Radfahrer fest, welcher die Hirthstraße in Schlangenlinien befuhr. Bei einer anschließenden Kontrolle stellten die Beamten deutliche Anzeichen eines vorherigen Alkoholkonsums fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,6 Promille.
- Gegen 23:30 Uhr wurde eine E-Scooter Fahrerin einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei gab die Fahrerin an, dass sie Alkohol getrunken habe. Einen Atemalkoholtest lehnte die Frau allerdings ab.
- Um 01:00 Uhr wurde ein weiterer Radfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Auch bei diesem wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt, welcher einen Wert oberhalb der 1,6 Promille Grenze ergab.
- Gegen 01:30 Uhr wurden zwei E-Scooter Fahrer in der Augsburger Straße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Beide Fahrzeugführer gaben an, zuvor Marihuana konsumiert zu haben. Ein Drogenvortest bestätigte dies. Einer der beider fiel um 03:30 Uhr nochmal ins Visier der Beamten, nachdem dieser am Augsburger-Tor-Platz mit einen E-Scooter fuhr. Zuvor wurde ihm das Fahren von Kraftfahrzeugen ausdrücklich untersagt.
- Gegen 02:20 Uhr wurde ein Auto einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bereits im Erstgespräch konnte deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden, zudem lallte der Fahrer stark, weshalb ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Dieser ergab einen Wert oberhalb der 1,1 Promille Grenze.
Das erwartet die betrunkenen bzw. bekifften Verkehrsteilnehmer
Alle Fahrzeugführer wurden in der Folge auf die Dienststelle der Polizeiinspektion Neu-Ulm gebracht, wo jeweils eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Die Beamten untersagten in allen Fällen die Weiterfahrt. Die Fahrzeugführer, die unter dem Einfluss von Betäubungsmittel und unterhalb der 1,1 Promille Grenze ihre Fahrzeuge benutzten, erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot. Auf die weiteren Fahrzeugführer kommen eine Strafanzeige wegen der Trunkenheit im Verkehr, sowie der Entzug der Fahrerlaubnis zu.