Beim zehnten bundesweiten Aktionstag gegen Hasspostings durchsuchte die Polizei zwölf Wohnungen von Verdächtigen in Bayern. Eine weitere Person würde wegen Hasspostings verhört. Auch in Schwaben, im Landkreis Augsburg wurde die Polizei aktiv. Dort nahmen sie eine Wohnung von zwei Verdächtigen genauer unter die Lupe. Außerdem durchsuchten Polizisten Wohnungen unter anderem in München, Nürnberg, in Niederbayern und drei oberbayerischen Landkreisen.
Einsatzkräfte verhören insgesamt 13 Verdächtige
Bei den 13 Tatverdächtigen handelt es sich um 11 Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 19 und 81 Jahren. Die Einsatzkräfte verhörten die Beschuldigten und beschlagnahmten Beweismittel, darunter Mobiltelefone und Laptops. Diese Straftaten werden den Beschuldigten vorgeworfen:
- Volksverhetzung
- Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
- Bedrohung
- Beleidigung
- Üble Nachrede
- öffentliche Aufforderung zu Straftaten
Hasspostings im Netz: "Diskriminierung, Ausgrenzung und Hass trifft häufig Minderheiten".
Als Beispiel für Hasspostings schildert das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) in ihrem Bericht, dass ein Beschuldigter zum Beispiel ein Instagram-Video, bei dem eine Person über das "Gendern" und Probleme von queeren Menschen sprach, kommentiert hatte. Der Verdächtige hatte bei den Kommentaren dazu aufgerufen, die Person zu ertränken. Michael Weinzierl, Beauftragter der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität sagt in der Pressemeldung: "Diskriminierung, Ausgrenzung und Hass trifft häufig Minderheiten, aber auch Menschen, die sich für unsere Demokratie und unsere Werte nach Kräften einsetzen. Gerade die Betroffenen von Hasskriminalität sehen sich den Anfeindungen oft wehrlos ausgeliefert und fühlen sich allein gelassen. Umso wichtiger ist es, klare Zeichen gegen Hasskriminalität im virtuellen wie analogen Raum zu setzen und den Betroffenen ein konsequentes Vorgehen zu vermitteln."
Hier gelten die gleichen Regeln: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum
"Wir verfolgen Hass und Hetze dort, wo solche Äußerungen die Grenzen zur Strafbarkeit überschreiten. Wer solche Straftaten begeht, darf nicht glauben, dass im Internet andere Regeln gelten als im analogen Raum." Erklärt David Beck, Beauftragter der Bayerischen Justiz bei der Generalstaatsanwaltschaft München zur Bekämpfung von Hate Speech und weiter: "Durchsuchungsmaßnahmen wie die heutigen dienen dazu, die notwendigen Beweismittel zu sichern, um die Täterinnen und Täter aus der vermeintlichen Anonymität heraus ans Licht zu bringen und ihnen die Konsequenzen ihrer Taten bewusst zu machen."