Ein in Österreich lebender Bulgare wurde beim Einkaufen vom Filialleiter eines Verbrauchermarktes auf die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Tragepflicht einer FFP2 Maske hingewiesen. Er trug lediglich eine Stoffmaske. Er weigerte sich eine andere Maske anzuziehen.
Anzeige wegen Hausfriedensbruch
Er wurde zunehmend aggressiv und wurde schließlich aus dem Markt gebeten. Dieser Aufforderung kam er ebenfalls nicht nach. Erst die hinzugerufenen Beamten konnten die Situation etwas entschärfen. Der Mann verließ den Markt. Er wurde wegen einem Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetzes sowie Hausfriedensbruch zur Anzeige gebracht.