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Accountübernahme in Sozialen Netzwerken: Polizei informiert über Betrugsmasche

Internet-Kriminalität - Teil 8.

Accountübernahme in Sozialen Netzwerken: Polizei informiert über Betrugsmasche

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    Straftaten im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Accounts in Sozialen Netzwerken werden der Polizei nur selten angezeigt. Trotzdem ist Vorsicht geboten. (Symbolbild)
    Straftaten im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Accounts in Sozialen Netzwerken werden der Polizei nur selten angezeigt. Trotzdem ist Vorsicht geboten. (Symbolbild) Foto: Pixabay

    Straftaten im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Accounts in Sozialen Netzwerken werden der Polizei nur selten angezeigt. Beispiele hierfür wären "gehackte" Accounts, mit denen dann missbräuchlich Nachrichten versandt oder Posts veröffentlicht werden. Auch hier stellt die Polizei fest, dass die Accounts in den seltensten Fällen "gehackt" sind, sondern dass die Zugangsdaten entweder über Phishing oder über persönliche Beziehungen erlangt wurden. Ein Randphänomen ist die Übernahme von Accounts mit dem Ziel, damit Artikel in angeschlossene "Marktplätze" einzustellen und somit sein Gegenüber zu betrügen. In dem Fall stellt der Betrüger Waren ein und der eigentliche Besitzer des Accounts wird über automatisierte Benachrichtigungen über ein Inserat oder einen Kauf informiert. Dann sollte er auch handeln. Oft stellt er dann fest, dass sein Account nicht mehr zugänglich ist, da die Zugangsdaten geändert wurden. Im nächsten Teil der Serie informiert die Polizei über die vergleichsweise neue Betrugsmasche "Fee-Scam".

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