Auf der A93 nahe Kiefersfelden dürften Bundespolizisten am Montagmorgen nicht schlecht gestaunt haben, als sie einen Reisebus kontrollierten. Darin saß nämlich ein 10-jähriger Bub, der mutterseelenallein nach Deutschland gereist war, berichtet die Bundespolizei. Papiere hatte er nicht dabei.
10-jähriger Afrikaner will allein in Deutschland leben und arbeiten - Eltern leben in Westafrika
Gegenüber den Polizisten sagte er, dass er ursprünglich aus Guinea in Westafrika stamme. Dort sollen auch noch seine Eltern leben. Der Bub gab an, dass er 10 Jahre alt sei und in Deutschland leben und arbeiten wolle. Verwandte oder Bekannte habe er dort aber nicht. Zuletzt hätte er sich in Italien einige Zeit in einer Flüchtlingsunterkunft aufgehalten. Von dort aus sei er auf eigenen Entschluss hin in Richtung Deutschland aufgebrochen.
Die Bundespolizei in Rosenheim verständigte das Jugendamt, das den jungen Guineer in seine Obhut nahm.
Kinderarbeit in Deutschland: Das ist erlaubt
Was der 10-jährige Afrikaner offenbar nicht wusste: Kinderarbeit ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Für bestimmte Fälle gibt es aber Ausnahmen. In der Bundesrepublik gelten alle Heranwachsenden bis 14 Jahre als Kinder. Bei 15- bis 18-Jährigen handelt es sich um Jugendliche. Fallen diese unter die Schulpflicht, gelten für sie arbeitsrechtlich die gleichen Regeln wie für Kinder.
Laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dürfen Betriebe erst Jugendliche ab 15 Jahren beschäftigen - mit Einschränkungen. So dürfen sie von montags bis freitags höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Wochenenddienste sind tabu. Außerdem müssen Teenager zwischen zwei Arbeitsschichten mindestens 12 Stunden frei haben.
Auch Kinder über 13 Jahren dürfen arbeiten, wenn eine Einwilligung der Eltern vorliegt und es sich um eine leichte Beschäftigung handelt, die für Kinder geeignet ist. Sind diese Voraussetzungen gegeben, dürfen Kinder nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten, auf Bauernhöfen sind es bis zu drei Stunden täglich. Außerdem bleibt eine Beschäftigung zwischen 18 Uhr und 8 Uhr und während des Schulunterrichts tabu. Bei Letzterem darf es durch die Kinderarbeit nicht zu Beeinträchtigungen kommen. Weitere Ausnahmen gibt es für Kinder, die in Filmen oder im Fernsehen mitspielen. Sobald Jugendliche 18 Jahre alt werden, gelten keine Beschränkungen bei der Beschäftigung mehr.