Ein 69-jähriger Eigentümer einer Segeljacht hat am Montagvormittag mit seinem Gefährt eine verbotene Abkürzung genommen. Dabei blieb er mit seiner Jacht stecken und musste befreit werden.
Abkürzung genommen
Der Mann wollte seine Segeljacht aus dem Lindauer BSB-Hafen nach Gohren in den dortigen Segelhafen überführen, um das Boot dort auszuwassern. Dabei nahm er jedoch verbotswidrig eine Abkürzung, ohne das Schlagwerk vor der Hafeneinfahrt zu umfahren. Aufgrund des Wasserstandes fuhr sich das Boot im Bereich des Seezeichens 64 fest und konnte nicht mehr aus eigener Kraft freifahren. Die Lindauer Wasserschutzpolizei verständigte das Arbeitsboot des Wasserwirtschaftsamtes. Dieses konnte dann das Segelboot aus dem Niedrigwasser herausziehen. Anschließen wurde das Boot wie geplant nach Gohren gebracht. Nachdem Auswassern konnte kein Schaden am Rumpf festgestellt werden.
Wasserschutzpolizei warnt
Die Wasserschutzpolizei weist ausdrücklich nochmals darauf hin, die bestehenden Verbotszonen zu beachten, damit solche Situationen erst gar nicht entstehen können.