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59-jähriger Rollstuhlfahrer gefährdet mit knapp 2 Promille den Verkehr in Leipheim

Weiterfahrt untersagt

59-jähriger Rollstuhlfahrer gefährdet mit knapp 2 Promille den Verkehr in Leipheim

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    Im Straßenverkehr gilt auch für Rollstuhlfahrer: Auf der Straße darf nicht betrunken gefahren werden. (Symbolbild)
    Im Straßenverkehr gilt auch für Rollstuhlfahrer: Auf der Straße darf nicht betrunken gefahren werden. (Symbolbild) Foto: Jakub Pabis von Pexels

    Auch Nutzer von elektrischen Krankenfahrstühlen haben sich im Straßenverkehr an die geltenden Regelungen zu halten. Diese missachtete ein 59-jähriger Mann am Dienstagnachmittag in Leipheim. Er fuhr auf der Straße, obwohl er zuvor Alkohol getrunken hatte.

    Trunkenheit im Verkehr

    Ein Test erbrachte einen Wert von knapp zwei Promille. Nachdem somit der Verdacht einer Straftat der Trunkenheit im Verkehr im Raum stand, musste der Mann Blut abgeben. Die Weiterfahrt untersagten die Polizeibeamten. Wie der Mann nach Hause kam, ging aus der Polizeimeldung nicht hervor.

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