Die Lindauer Polizei hat die Wohnung eines Lindauers (41) durchsucht und dabei knapp dreihundert Gramm Marihuana und etwa fünfzehn Gramm Amphetamin sichergestellt. Der Mann gab an, die Drogen seien für den Eigenbedarf. In Bayern gelten allerdings in der Regel Grenzwerte für den Eigenbedarf, die von den gefundenen Mengen weit entfernt sind. Bei Marihuana beispielsweise gelten ca. sechs Gramm als Schwelle zwischen "geringer" und "nicht geringer" Menge. Ein Richter des Amtsgerichts Kempten hatte laut Polizei den Durchsuchungsbeschluss erlassen, nachdem die Polizei vorher ermittelt hatte. Am Donnerstag, 02. Januar hat die Polizei dann den Durchsuchungsbeschluss umgesetzt und die Wohnung durchsucht. Den Mann erwartet eine Anzeige wegen des illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der 41-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Eigenbedarf?