Am Sonntagmorgen wollte ein 47-jähriger Bosnier am Flughafen Memmingen nach Banja Luka (Bosnien) fliegen. Bei der Ausreisekontrolle stellten die Grenzpolizisten fest, dass der Mann seinen legalen Aufenthalt von 90 Tagen (Touristenprivileg) um 24 Tage überschritten hatte.
Anzeige und Sicherheitsleistung
Den Mann erwartet nun eine Anzeige nach dem Aufenthaltsgesetz. Nachdem der Mann keinen Wohnsitz in Deutschland hat, musste er zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 281 Euro bezahlen. Anschließend konnte der Mann seinen Flug antreten.