Wegen anderweitigen Ermittlungen wurde ein 19-jähriger für eine Vernehmung zur Polizeiinspektion Buchloe vorgeladen. Es war bekannt, dass der junge Türkheimer aufgrund einer Verkehrsgefährdung nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Unbeeindruckt dessen fuhr er jedoch mit einem Roller zur Polizeiinspektion Buchloe. Eine Sicherstellung des Fahrzeuges wurde durchgeführt.
Sein kroatischer Führerschein war nicht gültig
Im Rahmen der Aufnahme meinte der junge Mann er könnte sich aus der Affäre ziehen, indem er eine kroatische Fahrerlaubnis vorzeigte. Diese EU Fahrerlaubnis war jedoch aufgrund einer aktuell vom Gericht in Memmingen verhängten Sperrfrist nicht gültig. Den jungen Mann erwartet nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.