Der Sattelzug befand sich an der Autobahn-Rastanlage Leipheim als er von der Verkehrspolizei Günzburg kontrolliert wurde. Dabei stellte die Polizei eigenen Angaben zufolge fest, dass der Mann mit der Fahrerkarte eines Kollegen fuhr. Dieses Vergehen stellt in Deutschland eine Straftat dar.
Sicherheitsleistung im vierstelligen Bereich
Nach Auslesen des Bordcomputers konnte die Polizei feststellen, dass der Man bereits seit 15 Stunden unterwegs war. Der Berufskraftfahrer hinterlegte noch vor Ort eine Sicherheitsleistung im erhöhten, vierstelligen Bereich. Die Weiterfahrt wurde ihm für 12 Stunden untersagt und die Fahrerkarte des Kollegen sichergestellt.
Regel soll Unfälle verhindern
„Somit konnte eine erhebliche Gefahr für unseren Straßenverkehr abgewehrt werden. Die EU hat Vorgaben erlassen, wann und wie oft Kraftfahrer Pausen einlegen müssen, um deren Übermüdung und letztlich schwere Unfälle zu verhindern“, erklärt die Polizei abschließend.