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14-Jähriger bezahlt mit Falschgeld in Supermarkt in Immenstadt

Auftraggeber ist erst 14 Jahre alt

Mit Blüten unterwegs: 14-Jähriger bezahlt mit Falschgeld in Immenstädter Supermarkt

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    Mit Falschgeld wollte ein 14-Jähriger und sein 13-jähriger Begleiter am Samstag in Immenstadt bezahlen. (Symbolfoto)
    Mit Falschgeld wollte ein 14-Jähriger und sein 13-jähriger Begleiter am Samstag in Immenstadt bezahlen. (Symbolfoto) Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn | Benjamin Nolte

    Am Samstag wurden nach Angaben der Polizei in Immenstadt mehrere gefälschte 50-Euro-Banknoten in verschiedenen Geschäften in Umlauf gebracht. Die Beamten identifizierten einen 13- und einen 14-Jährigen, die mutmaßlich mit den Scheinen bezahlt haben.

    Nachdem der 14-Jähriger und sein 13-jähriger Kumpel in einem Supermarkt in Immenstadt seine Ware auf das Einkaufsband gelegt hatte, zückte er einen 50-Euro-Schein, um seinen Einkauf zu bezahlen. Die aufmerksame Kassiererin bemerkte jedoch, dass es sich dabei um Falschgeld handelte und rief die Polizei. 

    Weitere falsche 50-Euro-Noten im Geldbeutel

    Als die Beamten den Geldbeutel des 14-Jährigen unter die Lupe nahmen, entdeckten sie weitere falsche 50-Euro-Noten. Außerdem fanden sie Kassenzettel, die den Verdacht aufkommen ließen, dass die "Umtauschaktion" bereits in einigen Fällen erfolgreich war. 

    14-Jähriger ist Auftraggeber

    Im Zuge der Ermittlungen ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass die beiden Schüler das Falschgeld von einem 14 Jahre alten Jungen erhalten hatten und in dessen Auftrag das Geld in Umlauf brachten. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kempten durchsuchten die Beamten auch die Wohnung dieses „Auftraggebers“.

    Viele Fragen sind noch offen

    Woher das Geld kam, ist bisher unklar. Genau wie die Fragen, seit wann und wie viele falsche Banknoten das Trio in Umlauf gebracht hatte. Während die beiden 14-jährigen Schüler nach Abschluss der Ermittlungen eine Anzeige wegen Geldfälschung erwartet, ist der 13-Jährige noch nicht strafmündig.

    In Deutschland sind Kinder nach dem Gesetz ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Taten verantwortlich gemacht und nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden können. Noch nicht strafmündig sind nach dem deutschen Gesetz alle Kinder unter 14 Jahren. Sie müssen vor Gericht noch nicht die Verantwortung für ihre Straftaten übernehmen.

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