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1.600 Euro Strafe? Betrunkene E-Bike-Fahrerin stürzt im Kleinwalsertal

Teurer Unfall

1.600 Euro Strafe? Betrunkene E-Bike-Fahrerin stürzt im Kleinwalsertal

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    In Riezlern ist eine deutsche Radfahrerin gestürzt. Die Frau war deutlich alkoholisiert. (Symbolbild)
    In Riezlern ist eine deutsche Radfahrerin gestürzt. Die Frau war deutlich alkoholisiert. (Symbolbild) Foto: Benjamin Liss

    Am Dienstagabend hat eine 42-jährige Frau aus Deutschland einen Unfall im Zentrum von Riezlern gebaut. Die Frau war gegen 17:20 Uhr mit ihrem E-Bike vom Zentrum Riezlern talwärts in Richtung des Viehscheidgeländes unterwegs. Dabei geriet die Radfahrerin nach rechts an die Gehsteigkante, verlor die Kontrolle über ihr E-Bike und stürzte über ihren Lenker. Im Anschluss kam die Frau auf dem Asphalt auf und zog sich Verletzungen im Gesicht und an beiden Armen und Beinen zu.

    Deutsche E-Bikerin stürzt im Kleinwalsertal: Frau war betrunken

    Nach Angabe der Polizeiinspektion Kleinwalsertal trug die Frau glücklicherweise einen Fahrradhelm. Allerdings: Bei einer Alkoholkontrolle fanden die Beamten heraus, dass die 42-jährige Frau betrunken unterwegs war. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von über 1,6 Promille. Sie erhält jetzt eine Anzeige und muss möglicherweise ein vierstelliges Bußgeld zahlen.

    Betrunken mit dem Fahrrad in Österreich unterwegs? Diese Strafe drohen:

    Wer in Österreich betrunken mit dem Fahrrad erwischt wird, muss mit hohen Strafdrohungen rechnen. Das Alkohollimit auf österreichischen Straßen liegt für Radfahrer bei 0,8 Promille (0,4 mg Alkohol je Liter Atemluft)

    • Ab 0,8 Promille (0,4 mg/l Atemluft) - 800 bis 3.700
    • Ab 1,2 Promille (0,6 mg/l Atemluft) - 1.200 bis 4.400
    • Ab 1,6 Promille (0,8 mg/l Atemluft) - 1.600 bis 5.900 
    • Verweigerung des Alkotests - 1.600 bis 5.900

    Auch wer nach dem Konsum von Drogen auf dem Rad erwischt wird, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Diese liegen zwischen 800 und 3.700 Euro. 

    Radfahren: In Österreich gilt eine Helmpflicht für Kinder

    Für Kinder unter 12 Jahren gilt zudem eine Helmpflicht beim Radfahrern. Die jeweilige Aufsichtsperson ist für das Tragen des Helmes verantwortlich. Das gilt auch, wenn Kinder im Fahrradanhänger oder auf dem Fahrrad mitgenommen werden. 

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