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Bildergalerie: Ortsumfahrung Rettenberg: Gemeinde wartet auf Ergebnis des Bürgerentscheids

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Ortsumfahrung Rettenberg: Gemeinde wartet auf Ergebnis des Bürgerentscheids

1,9 Kilometer lang und 6,9 Millionen Euro teuer soll sie werden, die Ortsumfahrung Rettenberg. Die Umgehungsstraße ist im aktuell gültigen Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern in die erste Dringlichkeit eingestuft. Damit ist das Staatliche Bauamt als örtliche Straßenbaubehörde grundsätzlich beauftragt, das Projekt zu planen und zu realisieren.
Voruntersuchung für Ortsumfahrung RettenbergBislang hat das Staatliche Bauamt lediglich die Voruntersuchung für die Ortsumfahrung durchgeführt. Im nächste Schritt müsste der sogenannte Vorentwurf zur Vorlage beim Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ausgearbeitet werden, so die Gemeinde Rettenberg. Dieser Entwurf dient als technische Detailplanung und auch zur haushaltsrechtlichen Genehmigung des Vorhabens.

Nach Genehmigung des Vorentwurfs würde dann das Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein besonders geregeltes, formelles Verfahren, in dem umfassend alle von dem Bauvorhaben möglicherweise betroffenen öffentlichen und privaten Belange geprüft und abgewogen, sowie eine Vielzahl von Rechtsfragen gelöst werden. Dafür muss eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Erst wenn dieses Verfahren positiv ausfällt, gibt es ein Baurecht.Bürgerentscheid am 20. FebruarDoch so weit ist die Gemeinde Rettenberg noch lange nicht. Bevor das Staatliche Bauamt in die weitere Planung einsteigt, muss sich die Gemeinde zuerst grundsätzlich positionieren, ob sie auf der Grundlage des Ergebnisses der Voruntersuchung im Grunde für oder gegen den Bau der Umgehungsstraße ist. Dafür gibt es am 20. Februar einen Bürgerentscheid.Vor- und Nachteile der Ortsumfahrung RettenbergAuf ihrer Webseite informiert die Gemeinde über die Vor- und Nachteile der Ortsumgehung. Als Vorteile führt sie beispielsweise an, dass es sich um die erstmalige und vermutlich die letzte Chance zur Realisierung einer Umgehungsstraße für den Hauptort handelt. Er soll deutlich von dem Verkehr entlastet werden. 70 Prozent des Verkehrs könnte über die Umgehung umgeleitet werden. Zudem soll die Ortsumfahrung zu mehr Sicherheit für (Schul-)Kinder und ältere Menschen beim Überqueren der Straße beitragen. Zudem sollen Lärm und Abgase reduziert werden.

Als Nachteil betrachtet die Gemeinde den Flächenverbrauch von etwa 5 Hektar ohne Ausgleichsflächen. Zudem werden etwa 1,84 Hektar Fläche dauerhaft versiegelt. Landwirtschaftliche Produktion ist auf dieser Fläche dann nicht mehr möglich. Statt im Hauptort entstehen Lärm und Abgase dann auf der neuen Trasse und betreffen vorhandene Siedlungsgebiete. Zudem entstehen Kosten für die öffentliche Hand im Allgemeinen und möglicherweise weitere Kosten für die Gemeinde durch die Übernahme der Bauträgerschaft der vorhandenen Ortsdurchfahrt und eine dann mögliche Umgestaltung durch ein Dorferneuerungsprojekt. Die Bürgerinitiative "Rettenberg für alle" kritisiert zudem, dass Grundstückseigentümern gegen ihren Willen Flächen entzogen würden und die Ortsumfahrung zu mehr Verkehrsaufkommen führen und das Nadelöhr in Kranzegg (Kapelle) stärker belasten würde.
1/71,9 Kilometer lang und 6,9 Millionen Euro teuer soll sie werden, die Ortsumfahrung Rettenberg. Die Umgehungsstraße ist im aktuell gültigen Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern in die erste Dringlichkeit eingestuft. Damit ist das Staatliche Bauamt als örtliche Straßenbaubehörde grundsätzlich beauftragt, das Projekt zu planen und zu realisieren. Voruntersuchung für Ortsumfahrung RettenbergBislang hat das Staatliche Bauamt lediglich die Voruntersuchung für die Ortsumfahrung durchgeführt. Im nächste Schritt müsste der sogenannte Vorentwurf zur Vorlage beim Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ausgearbeitet werden, so die Gemeinde Rettenberg. Dieser Entwurf dient als technische Detailplanung und auch zur haushaltsrechtlichen Genehmigung des Vorhabens. Nach Genehmigung des Vorentwurfs würde dann das Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein besonders geregeltes, formelles Verfahren, in dem umfassend alle von dem Bauvorhaben möglicherweise betroffenen öffentlichen und privaten Belange geprüft und abgewogen, sowie eine Vielzahl von Rechtsfragen gelöst werden. Dafür muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Erst wenn dieses Verfahren positiv ausfällt, gibt es ein Baurecht.Bürgerentscheid am 20. FebruarDoch so weit ist die Gemeinde Rettenberg noch lange nicht. Bevor das Staatliche Bauamt in die weitere Planung einsteigt, muss sich die Gemeinde zuerst grundsätzlich positionieren, ob sie auf der Grundlage des Ergebnisses der Voruntersuchung im Grunde für oder gegen den Bau der Umgehungsstraße ist. Dafür gibt es am 20. Februar einen Bürgerentscheid.Vor- und Nachteile der Ortsumfahrung RettenbergAuf ihrer Webseite informiert die Gemeinde über die Vor- und Nachteile der Ortsumgehung. Als Vorteile führt sie beispielsweise an, dass es sich um die erstmalige und vermutlich die letzte Chance zur Realisierung einer Umgehungsstraße für den Hauptort handelt. Er soll deutlich von dem Verkehr entlastet werden. 70 Prozent des Verkehrs könnte über die Umgehung umgeleitet werden. Zudem soll die Ortsumfahrung zu mehr Sicherheit für (Schul-)Kinder und ältere Menschen beim Überqueren der Straße beitragen. Zudem sollen Lärm und Abgase reduziert werden. Als Nachteil betrachtet die Gemeinde den Flächenverbrauch von etwa 5 Hektar ohne Ausgleichsflächen. Zudem werden etwa 1,84 Hektar Fläche dauerhaft versiegelt. Landwirtschaftliche Produktion ist auf dieser Fläche dann nicht mehr möglich. Statt im Hauptort entstehen Lärm und Abgase dann auf der neuen Trasse und betreffen vorhandene Siedlungsgebiete. Zudem entstehen Kosten für die öffentliche Hand im Allgemeinen und möglicherweise weitere Kosten für die Gemeinde durch die Übernahme der Bauträgerschaft der vorhandenen Ortsdurchfahrt und eine dann mögliche Umgestaltung durch ein Dorferneuerungsprojekt. Die Bürgerinitiative "Rettenberg für alle" kritisiert zudem, dass Grundstückseigentümern gegen ihren Willen Flächen entzogen würden und die Ortsumfahrung zu mehr Verkehrsaufkommen führen und das Nadelöhr in Kranzegg (Kapelle) stärker belasten würde. Foto: Benjamin Liss
1,9 Kilometer lang und 6,9 Millionen Euro teuer soll sie werden, die Ortsumfahrung Rettenberg. Die Umgehungsstraße ist im aktuell gültigen Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern in die erste Dringlichkeit eingestuft. Damit ist das Staatliche Bauamt als örtliche Straßenbaubehörde grundsätzlich beauftragt, das Projekt zu planen und zu realisieren.
Voruntersuchung für Ortsumfahrung RettenbergBislang hat das Staatliche Bauamt lediglich die Voruntersuchung für die Ortsumfahrung durchgeführt. Im nächste Schritt müsste der sogenannte Vorentwurf zur Vorlage beim Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ausgearbeitet werden, so die Gemeinde Rettenberg. Dieser Entwurf dient als technische Detailplanung und auch zur haushaltsrechtlichen Genehmigung des Vorhabens.

Nach Genehmigung des Vorentwurfs würde dann das Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein besonders geregeltes, formelles Verfahren, in dem umfassend alle von dem Bauvorhaben möglicherweise betroffenen öffentlichen und privaten Belange geprüft und abgewogen, sowie eine Vielzahl von Rechtsfragen gelöst werden. Dafür muss eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Erst wenn dieses Verfahren positiv ausfällt, gibt es ein Baurecht.Bürgerentscheid am 20. FebruarDoch so weit ist die Gemeinde Rettenberg noch lange nicht. Bevor das Staatliche Bauamt in die weitere Planung einsteigt, muss sich die Gemeinde zuerst grundsätzlich positionieren, ob sie auf der Grundlage des Ergebnisses der Voruntersuchung im Grunde für oder gegen den Bau der Umgehungsstraße ist. Dafür gibt es am 20. Februar einen Bürgerentscheid.Vor- und Nachteile der Ortsumfahrung RettenbergAuf ihrer Webseite informiert die Gemeinde über die Vor- und Nachteile der Ortsumgehung. Als Vorteile führt sie beispielsweise an, dass es sich um die erstmalige und vermutlich die letzte Chance zur Realisierung einer Umgehungsstraße für den Hauptort handelt. Er soll deutlich von dem Verkehr entlastet werden. 70 Prozent des Verkehrs könnte über die Umgehung umgeleitet werden. Zudem soll die Ortsumfahrung zu mehr Sicherheit für (Schul-)Kinder und ältere Menschen beim Überqueren der Straße beitragen. Zudem sollen Lärm und Abgase reduziert werden.

Als Nachteil betrachtet die Gemeinde den Flächenverbrauch von etwa 5 Hektar ohne Ausgleichsflächen. Zudem werden etwa 1,84 Hektar Fläche dauerhaft versiegelt. Landwirtschaftliche Produktion ist auf dieser Fläche dann nicht mehr möglich. Statt im Hauptort entstehen Lärm und Abgase dann auf der neuen Trasse und betreffen vorhandene Siedlungsgebiete. Zudem entstehen Kosten für die öffentliche Hand im Allgemeinen und möglicherweise weitere Kosten für die Gemeinde durch die Übernahme der Bauträgerschaft der vorhandenen Ortsdurchfahrt und eine dann mögliche Umgestaltung durch ein Dorferneuerungsprojekt. Die Bürgerinitiative "Rettenberg für alle" kritisiert zudem, dass Grundstückseigentümern gegen ihren Willen Flächen entzogen würden und die Ortsumfahrung zu mehr Verkehrsaufkommen führen und das Nadelöhr in Kranzegg (Kapelle) stärker belasten würde.
2/71,9 Kilometer lang und 6,9 Millionen Euro teuer soll sie werden, die Ortsumfahrung Rettenberg. Die Umgehungsstraße ist im aktuell gültigen Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern in die erste Dringlichkeit eingestuft. Damit ist das Staatliche Bauamt als örtliche Straßenbaubehörde grundsätzlich beauftragt, das Projekt zu planen und zu realisieren. Voruntersuchung für Ortsumfahrung RettenbergBislang hat das Staatliche Bauamt lediglich die Voruntersuchung für die Ortsumfahrung durchgeführt. Im nächste Schritt müsste der sogenannte Vorentwurf zur Vorlage beim Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ausgearbeitet werden, so die Gemeinde Rettenberg. Dieser Entwurf dient als technische Detailplanung und auch zur haushaltsrechtlichen Genehmigung des Vorhabens. Nach Genehmigung des Vorentwurfs würde dann das Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein besonders geregeltes, formelles Verfahren, in dem umfassend alle von dem Bauvorhaben möglicherweise betroffenen öffentlichen und privaten Belange geprüft und abgewogen, sowie eine Vielzahl von Rechtsfragen gelöst werden. Dafür muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Erst wenn dieses Verfahren positiv ausfällt, gibt es ein Baurecht.Bürgerentscheid am 20. FebruarDoch so weit ist die Gemeinde Rettenberg noch lange nicht. Bevor das Staatliche Bauamt in die weitere Planung einsteigt, muss sich die Gemeinde zuerst grundsätzlich positionieren, ob sie auf der Grundlage des Ergebnisses der Voruntersuchung im Grunde für oder gegen den Bau der Umgehungsstraße ist. Dafür gibt es am 20. Februar einen Bürgerentscheid.Vor- und Nachteile der Ortsumfahrung RettenbergAuf ihrer Webseite informiert die Gemeinde über die Vor- und Nachteile der Ortsumgehung. Als Vorteile führt sie beispielsweise an, dass es sich um die erstmalige und vermutlich die letzte Chance zur Realisierung einer Umgehungsstraße für den Hauptort handelt. Er soll deutlich von dem Verkehr entlastet werden. 70 Prozent des Verkehrs könnte über die Umgehung umgeleitet werden. Zudem soll die Ortsumfahrung zu mehr Sicherheit für (Schul-)Kinder und ältere Menschen beim Überqueren der Straße beitragen. Zudem sollen Lärm und Abgase reduziert werden. Als Nachteil betrachtet die Gemeinde den Flächenverbrauch von etwa 5 Hektar ohne Ausgleichsflächen. Zudem werden etwa 1,84 Hektar Fläche dauerhaft versiegelt. Landwirtschaftliche Produktion ist auf dieser Fläche dann nicht mehr möglich. Statt im Hauptort entstehen Lärm und Abgase dann auf der neuen Trasse und betreffen vorhandene Siedlungsgebiete. Zudem entstehen Kosten für die öffentliche Hand im Allgemeinen und möglicherweise weitere Kosten für die Gemeinde durch die Übernahme der Bauträgerschaft der vorhandenen Ortsdurchfahrt und eine dann mögliche Umgestaltung durch ein Dorferneuerungsprojekt. Die Bürgerinitiative "Rettenberg für alle" kritisiert zudem, dass Grundstückseigentümern gegen ihren Willen Flächen entzogen würden und die Ortsumfahrung zu mehr Verkehrsaufkommen führen und das Nadelöhr in Kranzegg (Kapelle) stärker belasten würde. Foto: Benjamin Liss
1,9 Kilometer lang und 6,9 Millionen Euro teuer soll sie werden, die Ortsumfahrung Rettenberg. Die Umgehungsstraße ist im aktuell gültigen Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern in die erste Dringlichkeit eingestuft. Damit ist das Staatliche Bauamt als örtliche Straßenbaubehörde grundsätzlich beauftragt, das Projekt zu planen und zu realisieren.
Voruntersuchung für Ortsumfahrung RettenbergBislang hat das Staatliche Bauamt lediglich die Voruntersuchung für die Ortsumfahrung durchgeführt. Im nächste Schritt müsste der sogenannte Vorentwurf zur Vorlage beim Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ausgearbeitet werden, so die Gemeinde Rettenberg. Dieser Entwurf dient als technische Detailplanung und auch zur haushaltsrechtlichen Genehmigung des Vorhabens.

Nach Genehmigung des Vorentwurfs würde dann das Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein besonders geregeltes, formelles Verfahren, in dem umfassend alle von dem Bauvorhaben möglicherweise betroffenen öffentlichen und privaten Belange geprüft und abgewogen, sowie eine Vielzahl von Rechtsfragen gelöst werden. Dafür muss eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Erst wenn dieses Verfahren positiv ausfällt, gibt es ein Baurecht.Bürgerentscheid am 20. FebruarDoch so weit ist die Gemeinde Rettenberg noch lange nicht. Bevor das Staatliche Bauamt in die weitere Planung einsteigt, muss sich die Gemeinde zuerst grundsätzlich positionieren, ob sie auf der Grundlage des Ergebnisses der Voruntersuchung im Grunde für oder gegen den Bau der Umgehungsstraße ist. Dafür gibt es am 20. Februar einen Bürgerentscheid.Vor- und Nachteile der Ortsumfahrung RettenbergAuf ihrer Webseite informiert die Gemeinde über die Vor- und Nachteile der Ortsumgehung. Als Vorteile führt sie beispielsweise an, dass es sich um die erstmalige und vermutlich die letzte Chance zur Realisierung einer Umgehungsstraße für den Hauptort handelt. Er soll deutlich von dem Verkehr entlastet werden. 70 Prozent des Verkehrs könnte über die Umgehung umgeleitet werden. Zudem soll die Ortsumfahrung zu mehr Sicherheit für (Schul-)Kinder und ältere Menschen beim Überqueren der Straße beitragen. Zudem sollen Lärm und Abgase reduziert werden.

Als Nachteil betrachtet die Gemeinde den Flächenverbrauch von etwa 5 Hektar ohne Ausgleichsflächen. Zudem werden etwa 1,84 Hektar Fläche dauerhaft versiegelt. Landwirtschaftliche Produktion ist auf dieser Fläche dann nicht mehr möglich. Statt im Hauptort entstehen Lärm und Abgase dann auf der neuen Trasse und betreffen vorhandene Siedlungsgebiete. Zudem entstehen Kosten für die öffentliche Hand im Allgemeinen und möglicherweise weitere Kosten für die Gemeinde durch die Übernahme der Bauträgerschaft der vorhandenen Ortsdurchfahrt und eine dann mögliche Umgestaltung durch ein Dorferneuerungsprojekt. Die Bürgerinitiative "Rettenberg für alle" kritisiert zudem, dass Grundstückseigentümern gegen ihren Willen Flächen entzogen würden und die Ortsumfahrung zu mehr Verkehrsaufkommen führen und das Nadelöhr in Kranzegg (Kapelle) stärker belasten würde.
3/71,9 Kilometer lang und 6,9 Millionen Euro teuer soll sie werden, die Ortsumfahrung Rettenberg. Die Umgehungsstraße ist im aktuell gültigen Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern in die erste Dringlichkeit eingestuft. Damit ist das Staatliche Bauamt als örtliche Straßenbaubehörde grundsätzlich beauftragt, das Projekt zu planen und zu realisieren. Voruntersuchung für Ortsumfahrung RettenbergBislang hat das Staatliche Bauamt lediglich die Voruntersuchung für die Ortsumfahrung durchgeführt. Im nächste Schritt müsste der sogenannte Vorentwurf zur Vorlage beim Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ausgearbeitet werden, so die Gemeinde Rettenberg. Dieser Entwurf dient als technische Detailplanung und auch zur haushaltsrechtlichen Genehmigung des Vorhabens. Nach Genehmigung des Vorentwurfs würde dann das Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein besonders geregeltes, formelles Verfahren, in dem umfassend alle von dem Bauvorhaben möglicherweise betroffenen öffentlichen und privaten Belange geprüft und abgewogen, sowie eine Vielzahl von Rechtsfragen gelöst werden. Dafür muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Erst wenn dieses Verfahren positiv ausfällt, gibt es ein Baurecht.Bürgerentscheid am 20. FebruarDoch so weit ist die Gemeinde Rettenberg noch lange nicht. Bevor das Staatliche Bauamt in die weitere Planung einsteigt, muss sich die Gemeinde zuerst grundsätzlich positionieren, ob sie auf der Grundlage des Ergebnisses der Voruntersuchung im Grunde für oder gegen den Bau der Umgehungsstraße ist. Dafür gibt es am 20. Februar einen Bürgerentscheid.Vor- und Nachteile der Ortsumfahrung RettenbergAuf ihrer Webseite informiert die Gemeinde über die Vor- und Nachteile der Ortsumgehung. Als Vorteile führt sie beispielsweise an, dass es sich um die erstmalige und vermutlich die letzte Chance zur Realisierung einer Umgehungsstraße für den Hauptort handelt. Er soll deutlich von dem Verkehr entlastet werden. 70 Prozent des Verkehrs könnte über die Umgehung umgeleitet werden. Zudem soll die Ortsumfahrung zu mehr Sicherheit für (Schul-)Kinder und ältere Menschen beim Überqueren der Straße beitragen. Zudem sollen Lärm und Abgase reduziert werden. Als Nachteil betrachtet die Gemeinde den Flächenverbrauch von etwa 5 Hektar ohne Ausgleichsflächen. Zudem werden etwa 1,84 Hektar Fläche dauerhaft versiegelt. Landwirtschaftliche Produktion ist auf dieser Fläche dann nicht mehr möglich. Statt im Hauptort entstehen Lärm und Abgase dann auf der neuen Trasse und betreffen vorhandene Siedlungsgebiete. Zudem entstehen Kosten für die öffentliche Hand im Allgemeinen und möglicherweise weitere Kosten für die Gemeinde durch die Übernahme der Bauträgerschaft der vorhandenen Ortsdurchfahrt und eine dann mögliche Umgestaltung durch ein Dorferneuerungsprojekt. Die Bürgerinitiative "Rettenberg für alle" kritisiert zudem, dass Grundstückseigentümern gegen ihren Willen Flächen entzogen würden und die Ortsumfahrung zu mehr Verkehrsaufkommen führen und das Nadelöhr in Kranzegg (Kapelle) stärker belasten würde. Foto: Benjamin Liss
1,9 Kilometer lang und 6,9 Millionen Euro teuer soll sie werden, die Ortsumfahrung Rettenberg. Die Umgehungsstraße ist im aktuell gültigen Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern in die erste Dringlichkeit eingestuft. Damit ist das Staatliche Bauamt als örtliche Straßenbaubehörde grundsätzlich beauftragt, das Projekt zu planen und zu realisieren.
Voruntersuchung für Ortsumfahrung RettenbergBislang hat das Staatliche Bauamt lediglich die Voruntersuchung für die Ortsumfahrung durchgeführt. Im nächste Schritt müsste der sogenannte Vorentwurf zur Vorlage beim Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ausgearbeitet werden, so die Gemeinde Rettenberg. Dieser Entwurf dient als technische Detailplanung und auch zur haushaltsrechtlichen Genehmigung des Vorhabens.

Nach Genehmigung des Vorentwurfs würde dann das Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein besonders geregeltes, formelles Verfahren, in dem umfassend alle von dem Bauvorhaben möglicherweise betroffenen öffentlichen und privaten Belange geprüft und abgewogen, sowie eine Vielzahl von Rechtsfragen gelöst werden. Dafür muss eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Erst wenn dieses Verfahren positiv ausfällt, gibt es ein Baurecht.Bürgerentscheid am 20. FebruarDoch so weit ist die Gemeinde Rettenberg noch lange nicht. Bevor das Staatliche Bauamt in die weitere Planung einsteigt, muss sich die Gemeinde zuerst grundsätzlich positionieren, ob sie auf der Grundlage des Ergebnisses der Voruntersuchung im Grunde für oder gegen den Bau der Umgehungsstraße ist. Dafür gibt es am 20. Februar einen Bürgerentscheid.Vor- und Nachteile der Ortsumfahrung RettenbergAuf ihrer Webseite informiert die Gemeinde über die Vor- und Nachteile der Ortsumgehung. Als Vorteile führt sie beispielsweise an, dass es sich um die erstmalige und vermutlich die letzte Chance zur Realisierung einer Umgehungsstraße für den Hauptort handelt. Er soll deutlich von dem Verkehr entlastet werden. 70 Prozent des Verkehrs könnte über die Umgehung umgeleitet werden. Zudem soll die Ortsumfahrung zu mehr Sicherheit für (Schul-)Kinder und ältere Menschen beim Überqueren der Straße beitragen. Zudem sollen Lärm und Abgase reduziert werden.

Als Nachteil betrachtet die Gemeinde den Flächenverbrauch von etwa 5 Hektar ohne Ausgleichsflächen. Zudem werden etwa 1,84 Hektar Fläche dauerhaft versiegelt. Landwirtschaftliche Produktion ist auf dieser Fläche dann nicht mehr möglich. Statt im Hauptort entstehen Lärm und Abgase dann auf der neuen Trasse und betreffen vorhandene Siedlungsgebiete. Zudem entstehen Kosten für die öffentliche Hand im Allgemeinen und möglicherweise weitere Kosten für die Gemeinde durch die Übernahme der Bauträgerschaft der vorhandenen Ortsdurchfahrt und eine dann mögliche Umgestaltung durch ein Dorferneuerungsprojekt. Die Bürgerinitiative "Rettenberg für alle" kritisiert zudem, dass Grundstückseigentümern gegen ihren Willen Flächen entzogen würden und die Ortsumfahrung zu mehr Verkehrsaufkommen führen und das Nadelöhr in Kranzegg (Kapelle) stärker belasten würde.
4/71,9 Kilometer lang und 6,9 Millionen Euro teuer soll sie werden, die Ortsumfahrung Rettenberg. Die Umgehungsstraße ist im aktuell gültigen Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern in die erste Dringlichkeit eingestuft. Damit ist das Staatliche Bauamt als örtliche Straßenbaubehörde grundsätzlich beauftragt, das Projekt zu planen und zu realisieren. Voruntersuchung für Ortsumfahrung RettenbergBislang hat das Staatliche Bauamt lediglich die Voruntersuchung für die Ortsumfahrung durchgeführt. Im nächste Schritt müsste der sogenannte Vorentwurf zur Vorlage beim Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ausgearbeitet werden, so die Gemeinde Rettenberg. Dieser Entwurf dient als technische Detailplanung und auch zur haushaltsrechtlichen Genehmigung des Vorhabens. Nach Genehmigung des Vorentwurfs würde dann das Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein besonders geregeltes, formelles Verfahren, in dem umfassend alle von dem Bauvorhaben möglicherweise betroffenen öffentlichen und privaten Belange geprüft und abgewogen, sowie eine Vielzahl von Rechtsfragen gelöst werden. Dafür muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Erst wenn dieses Verfahren positiv ausfällt, gibt es ein Baurecht.Bürgerentscheid am 20. FebruarDoch so weit ist die Gemeinde Rettenberg noch lange nicht. Bevor das Staatliche Bauamt in die weitere Planung einsteigt, muss sich die Gemeinde zuerst grundsätzlich positionieren, ob sie auf der Grundlage des Ergebnisses der Voruntersuchung im Grunde für oder gegen den Bau der Umgehungsstraße ist. Dafür gibt es am 20. Februar einen Bürgerentscheid.Vor- und Nachteile der Ortsumfahrung RettenbergAuf ihrer Webseite informiert die Gemeinde über die Vor- und Nachteile der Ortsumgehung. Als Vorteile führt sie beispielsweise an, dass es sich um die erstmalige und vermutlich die letzte Chance zur Realisierung einer Umgehungsstraße für den Hauptort handelt. Er soll deutlich von dem Verkehr entlastet werden. 70 Prozent des Verkehrs könnte über die Umgehung umgeleitet werden. Zudem soll die Ortsumfahrung zu mehr Sicherheit für (Schul-)Kinder und ältere Menschen beim Überqueren der Straße beitragen. Zudem sollen Lärm und Abgase reduziert werden. Als Nachteil betrachtet die Gemeinde den Flächenverbrauch von etwa 5 Hektar ohne Ausgleichsflächen. Zudem werden etwa 1,84 Hektar Fläche dauerhaft versiegelt. Landwirtschaftliche Produktion ist auf dieser Fläche dann nicht mehr möglich. Statt im Hauptort entstehen Lärm und Abgase dann auf der neuen Trasse und betreffen vorhandene Siedlungsgebiete. Zudem entstehen Kosten für die öffentliche Hand im Allgemeinen und möglicherweise weitere Kosten für die Gemeinde durch die Übernahme der Bauträgerschaft der vorhandenen Ortsdurchfahrt und eine dann mögliche Umgestaltung durch ein Dorferneuerungsprojekt. Die Bürgerinitiative "Rettenberg für alle" kritisiert zudem, dass Grundstückseigentümern gegen ihren Willen Flächen entzogen würden und die Ortsumfahrung zu mehr Verkehrsaufkommen führen und das Nadelöhr in Kranzegg (Kapelle) stärker belasten würde. Foto: Benjamin Liss
1,9 Kilometer lang und 6,9 Millionen Euro teuer soll sie werden, die Ortsumfahrung Rettenberg. Die Umgehungsstraße ist im aktuell gültigen Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern in die erste Dringlichkeit eingestuft. Damit ist das Staatliche Bauamt als örtliche Straßenbaubehörde grundsätzlich beauftragt, das Projekt zu planen und zu realisieren.
Voruntersuchung für Ortsumfahrung RettenbergBislang hat das Staatliche Bauamt lediglich die Voruntersuchung für die Ortsumfahrung durchgeführt. Im nächste Schritt müsste der sogenannte Vorentwurf zur Vorlage beim Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ausgearbeitet werden, so die Gemeinde Rettenberg. Dieser Entwurf dient als technische Detailplanung und auch zur haushaltsrechtlichen Genehmigung des Vorhabens.

Nach Genehmigung des Vorentwurfs würde dann das Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein besonders geregeltes, formelles Verfahren, in dem umfassend alle von dem Bauvorhaben möglicherweise betroffenen öffentlichen und privaten Belange geprüft und abgewogen, sowie eine Vielzahl von Rechtsfragen gelöst werden. Dafür muss eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Erst wenn dieses Verfahren positiv ausfällt, gibt es ein Baurecht.Bürgerentscheid am 20. FebruarDoch so weit ist die Gemeinde Rettenberg noch lange nicht. Bevor das Staatliche Bauamt in die weitere Planung einsteigt, muss sich die Gemeinde zuerst grundsätzlich positionieren, ob sie auf der Grundlage des Ergebnisses der Voruntersuchung im Grunde für oder gegen den Bau der Umgehungsstraße ist. Dafür gibt es am 20. Februar einen Bürgerentscheid.Vor- und Nachteile der Ortsumfahrung RettenbergAuf ihrer Webseite informiert die Gemeinde über die Vor- und Nachteile der Ortsumgehung. Als Vorteile führt sie beispielsweise an, dass es sich um die erstmalige und vermutlich die letzte Chance zur Realisierung einer Umgehungsstraße für den Hauptort handelt. Er soll deutlich von dem Verkehr entlastet werden. 70 Prozent des Verkehrs könnte über die Umgehung umgeleitet werden. Zudem soll die Ortsumfahrung zu mehr Sicherheit für (Schul-)Kinder und ältere Menschen beim Überqueren der Straße beitragen. Zudem sollen Lärm und Abgase reduziert werden.

Als Nachteil betrachtet die Gemeinde den Flächenverbrauch von etwa 5 Hektar ohne Ausgleichsflächen. Zudem werden etwa 1,84 Hektar Fläche dauerhaft versiegelt. Landwirtschaftliche Produktion ist auf dieser Fläche dann nicht mehr möglich. Statt im Hauptort entstehen Lärm und Abgase dann auf der neuen Trasse und betreffen vorhandene Siedlungsgebiete. Zudem entstehen Kosten für die öffentliche Hand im Allgemeinen und möglicherweise weitere Kosten für die Gemeinde durch die Übernahme der Bauträgerschaft der vorhandenen Ortsdurchfahrt und eine dann mögliche Umgestaltung durch ein Dorferneuerungsprojekt. Die Bürgerinitiative "Rettenberg für alle" kritisiert zudem, dass Grundstückseigentümern gegen ihren Willen Flächen entzogen würden und die Ortsumfahrung zu mehr Verkehrsaufkommen führen und das Nadelöhr in Kranzegg (Kapelle) stärker belasten würde.
5/71,9 Kilometer lang und 6,9 Millionen Euro teuer soll sie werden, die Ortsumfahrung Rettenberg. Die Umgehungsstraße ist im aktuell gültigen Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern in die erste Dringlichkeit eingestuft. Damit ist das Staatliche Bauamt als örtliche Straßenbaubehörde grundsätzlich beauftragt, das Projekt zu planen und zu realisieren. Voruntersuchung für Ortsumfahrung RettenbergBislang hat das Staatliche Bauamt lediglich die Voruntersuchung für die Ortsumfahrung durchgeführt. Im nächste Schritt müsste der sogenannte Vorentwurf zur Vorlage beim Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ausgearbeitet werden, so die Gemeinde Rettenberg. Dieser Entwurf dient als technische Detailplanung und auch zur haushaltsrechtlichen Genehmigung des Vorhabens. Nach Genehmigung des Vorentwurfs würde dann das Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein besonders geregeltes, formelles Verfahren, in dem umfassend alle von dem Bauvorhaben möglicherweise betroffenen öffentlichen und privaten Belange geprüft und abgewogen, sowie eine Vielzahl von Rechtsfragen gelöst werden. Dafür muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Erst wenn dieses Verfahren positiv ausfällt, gibt es ein Baurecht.Bürgerentscheid am 20. FebruarDoch so weit ist die Gemeinde Rettenberg noch lange nicht. Bevor das Staatliche Bauamt in die weitere Planung einsteigt, muss sich die Gemeinde zuerst grundsätzlich positionieren, ob sie auf der Grundlage des Ergebnisses der Voruntersuchung im Grunde für oder gegen den Bau der Umgehungsstraße ist. Dafür gibt es am 20. Februar einen Bürgerentscheid.Vor- und Nachteile der Ortsumfahrung RettenbergAuf ihrer Webseite informiert die Gemeinde über die Vor- und Nachteile der Ortsumgehung. Als Vorteile führt sie beispielsweise an, dass es sich um die erstmalige und vermutlich die letzte Chance zur Realisierung einer Umgehungsstraße für den Hauptort handelt. Er soll deutlich von dem Verkehr entlastet werden. 70 Prozent des Verkehrs könnte über die Umgehung umgeleitet werden. Zudem soll die Ortsumfahrung zu mehr Sicherheit für (Schul-)Kinder und ältere Menschen beim Überqueren der Straße beitragen. Zudem sollen Lärm und Abgase reduziert werden. Als Nachteil betrachtet die Gemeinde den Flächenverbrauch von etwa 5 Hektar ohne Ausgleichsflächen. Zudem werden etwa 1,84 Hektar Fläche dauerhaft versiegelt. Landwirtschaftliche Produktion ist auf dieser Fläche dann nicht mehr möglich. Statt im Hauptort entstehen Lärm und Abgase dann auf der neuen Trasse und betreffen vorhandene Siedlungsgebiete. Zudem entstehen Kosten für die öffentliche Hand im Allgemeinen und möglicherweise weitere Kosten für die Gemeinde durch die Übernahme der Bauträgerschaft der vorhandenen Ortsdurchfahrt und eine dann mögliche Umgestaltung durch ein Dorferneuerungsprojekt. Die Bürgerinitiative "Rettenberg für alle" kritisiert zudem, dass Grundstückseigentümern gegen ihren Willen Flächen entzogen würden und die Ortsumfahrung zu mehr Verkehrsaufkommen führen und das Nadelöhr in Kranzegg (Kapelle) stärker belasten würde. Foto: Benjamin Liss
1,9 Kilometer lang und 6,9 Millionen Euro teuer soll sie werden, die Ortsumfahrung Rettenberg. Die Umgehungsstraße ist im aktuell gültigen Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern in die erste Dringlichkeit eingestuft. Damit ist das Staatliche Bauamt als örtliche Straßenbaubehörde grundsätzlich beauftragt, das Projekt zu planen und zu realisieren.
Voruntersuchung für Ortsumfahrung RettenbergBislang hat das Staatliche Bauamt lediglich die Voruntersuchung für die Ortsumfahrung durchgeführt. Im nächste Schritt müsste der sogenannte Vorentwurf zur Vorlage beim Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ausgearbeitet werden, so die Gemeinde Rettenberg. Dieser Entwurf dient als technische Detailplanung und auch zur haushaltsrechtlichen Genehmigung des Vorhabens.

Nach Genehmigung des Vorentwurfs würde dann das Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein besonders geregeltes, formelles Verfahren, in dem umfassend alle von dem Bauvorhaben möglicherweise betroffenen öffentlichen und privaten Belange geprüft und abgewogen, sowie eine Vielzahl von Rechtsfragen gelöst werden. Dafür muss eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Erst wenn dieses Verfahren positiv ausfällt, gibt es ein Baurecht.Bürgerentscheid am 20. FebruarDoch so weit ist die Gemeinde Rettenberg noch lange nicht. Bevor das Staatliche Bauamt in die weitere Planung einsteigt, muss sich die Gemeinde zuerst grundsätzlich positionieren, ob sie auf der Grundlage des Ergebnisses der Voruntersuchung im Grunde für oder gegen den Bau der Umgehungsstraße ist. Dafür gibt es am 20. Februar einen Bürgerentscheid.Vor- und Nachteile der Ortsumfahrung RettenbergAuf ihrer Webseite informiert die Gemeinde über die Vor- und Nachteile der Ortsumgehung. Als Vorteile führt sie beispielsweise an, dass es sich um die erstmalige und vermutlich die letzte Chance zur Realisierung einer Umgehungsstraße für den Hauptort handelt. Er soll deutlich von dem Verkehr entlastet werden. 70 Prozent des Verkehrs könnte über die Umgehung umgeleitet werden. Zudem soll die Ortsumfahrung zu mehr Sicherheit für (Schul-)Kinder und ältere Menschen beim Überqueren der Straße beitragen. Zudem sollen Lärm und Abgase reduziert werden.

Als Nachteil betrachtet die Gemeinde den Flächenverbrauch von etwa 5 Hektar ohne Ausgleichsflächen. Zudem werden etwa 1,84 Hektar Fläche dauerhaft versiegelt. Landwirtschaftliche Produktion ist auf dieser Fläche dann nicht mehr möglich. Statt im Hauptort entstehen Lärm und Abgase dann auf der neuen Trasse und betreffen vorhandene Siedlungsgebiete. Zudem entstehen Kosten für die öffentliche Hand im Allgemeinen und möglicherweise weitere Kosten für die Gemeinde durch die Übernahme der Bauträgerschaft der vorhandenen Ortsdurchfahrt und eine dann mögliche Umgestaltung durch ein Dorferneuerungsprojekt. Die Bürgerinitiative "Rettenberg für alle" kritisiert zudem, dass Grundstückseigentümern gegen ihren Willen Flächen entzogen würden und die Ortsumfahrung zu mehr Verkehrsaufkommen führen und das Nadelöhr in Kranzegg (Kapelle) stärker belasten würde.
6/71,9 Kilometer lang und 6,9 Millionen Euro teuer soll sie werden, die Ortsumfahrung Rettenberg. Die Umgehungsstraße ist im aktuell gültigen Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern in die erste Dringlichkeit eingestuft. Damit ist das Staatliche Bauamt als örtliche Straßenbaubehörde grundsätzlich beauftragt, das Projekt zu planen und zu realisieren. Voruntersuchung für Ortsumfahrung RettenbergBislang hat das Staatliche Bauamt lediglich die Voruntersuchung für die Ortsumfahrung durchgeführt. Im nächste Schritt müsste der sogenannte Vorentwurf zur Vorlage beim Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ausgearbeitet werden, so die Gemeinde Rettenberg. Dieser Entwurf dient als technische Detailplanung und auch zur haushaltsrechtlichen Genehmigung des Vorhabens. Nach Genehmigung des Vorentwurfs würde dann das Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein besonders geregeltes, formelles Verfahren, in dem umfassend alle von dem Bauvorhaben möglicherweise betroffenen öffentlichen und privaten Belange geprüft und abgewogen, sowie eine Vielzahl von Rechtsfragen gelöst werden. Dafür muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Erst wenn dieses Verfahren positiv ausfällt, gibt es ein Baurecht.Bürgerentscheid am 20. FebruarDoch so weit ist die Gemeinde Rettenberg noch lange nicht. Bevor das Staatliche Bauamt in die weitere Planung einsteigt, muss sich die Gemeinde zuerst grundsätzlich positionieren, ob sie auf der Grundlage des Ergebnisses der Voruntersuchung im Grunde für oder gegen den Bau der Umgehungsstraße ist. Dafür gibt es am 20. Februar einen Bürgerentscheid.Vor- und Nachteile der Ortsumfahrung RettenbergAuf ihrer Webseite informiert die Gemeinde über die Vor- und Nachteile der Ortsumgehung. Als Vorteile führt sie beispielsweise an, dass es sich um die erstmalige und vermutlich die letzte Chance zur Realisierung einer Umgehungsstraße für den Hauptort handelt. Er soll deutlich von dem Verkehr entlastet werden. 70 Prozent des Verkehrs könnte über die Umgehung umgeleitet werden. Zudem soll die Ortsumfahrung zu mehr Sicherheit für (Schul-)Kinder und ältere Menschen beim Überqueren der Straße beitragen. Zudem sollen Lärm und Abgase reduziert werden. Als Nachteil betrachtet die Gemeinde den Flächenverbrauch von etwa 5 Hektar ohne Ausgleichsflächen. Zudem werden etwa 1,84 Hektar Fläche dauerhaft versiegelt. Landwirtschaftliche Produktion ist auf dieser Fläche dann nicht mehr möglich. Statt im Hauptort entstehen Lärm und Abgase dann auf der neuen Trasse und betreffen vorhandene Siedlungsgebiete. Zudem entstehen Kosten für die öffentliche Hand im Allgemeinen und möglicherweise weitere Kosten für die Gemeinde durch die Übernahme der Bauträgerschaft der vorhandenen Ortsdurchfahrt und eine dann mögliche Umgestaltung durch ein Dorferneuerungsprojekt. Die Bürgerinitiative "Rettenberg für alle" kritisiert zudem, dass Grundstückseigentümern gegen ihren Willen Flächen entzogen würden und die Ortsumfahrung zu mehr Verkehrsaufkommen führen und das Nadelöhr in Kranzegg (Kapelle) stärker belasten würde. Foto: Benjamin Liss
1,9 Kilometer lang und 6,9 Millionen Euro teuer soll sie werden, die Ortsumfahrung Rettenberg. Die Umgehungsstraße ist im aktuell gültigen Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern in die erste Dringlichkeit eingestuft. Damit ist das Staatliche Bauamt als örtliche Straßenbaubehörde grundsätzlich beauftragt, das Projekt zu planen und zu realisieren.
Voruntersuchung für Ortsumfahrung RettenbergBislang hat das Staatliche Bauamt lediglich die Voruntersuchung für die Ortsumfahrung durchgeführt. Im nächste Schritt müsste der sogenannte Vorentwurf zur Vorlage beim Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ausgearbeitet werden, so die Gemeinde Rettenberg. Dieser Entwurf dient als technische Detailplanung und auch zur haushaltsrechtlichen Genehmigung des Vorhabens.

Nach Genehmigung des Vorentwurfs würde dann das Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein besonders geregeltes, formelles Verfahren, in dem umfassend alle von dem Bauvorhaben möglicherweise betroffenen öffentlichen und privaten Belange geprüft und abgewogen, sowie eine Vielzahl von Rechtsfragen gelöst werden. Dafür muss eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Erst wenn dieses Verfahren positiv ausfällt, gibt es ein Baurecht.Bürgerentscheid am 20. FebruarDoch so weit ist die Gemeinde Rettenberg noch lange nicht. Bevor das Staatliche Bauamt in die weitere Planung einsteigt, muss sich die Gemeinde zuerst grundsätzlich positionieren, ob sie auf der Grundlage des Ergebnisses der Voruntersuchung im Grunde für oder gegen den Bau der Umgehungsstraße ist. Dafür gibt es am 20. Februar einen Bürgerentscheid.Vor- und Nachteile der Ortsumfahrung RettenbergAuf ihrer Webseite informiert die Gemeinde über die Vor- und Nachteile der Ortsumgehung. Als Vorteile führt sie beispielsweise an, dass es sich um die erstmalige und vermutlich die letzte Chance zur Realisierung einer Umgehungsstraße für den Hauptort handelt. Er soll deutlich von dem Verkehr entlastet werden. 70 Prozent des Verkehrs könnte über die Umgehung umgeleitet werden. Zudem soll die Ortsumfahrung zu mehr Sicherheit für (Schul-)Kinder und ältere Menschen beim Überqueren der Straße beitragen. Zudem sollen Lärm und Abgase reduziert werden.

Als Nachteil betrachtet die Gemeinde den Flächenverbrauch von etwa 5 Hektar ohne Ausgleichsflächen. Zudem werden etwa 1,84 Hektar Fläche dauerhaft versiegelt. Landwirtschaftliche Produktion ist auf dieser Fläche dann nicht mehr möglich. Statt im Hauptort entstehen Lärm und Abgase dann auf der neuen Trasse und betreffen vorhandene Siedlungsgebiete. Zudem entstehen Kosten für die öffentliche Hand im Allgemeinen und möglicherweise weitere Kosten für die Gemeinde durch die Übernahme der Bauträgerschaft der vorhandenen Ortsdurchfahrt und eine dann mögliche Umgestaltung durch ein Dorferneuerungsprojekt. Die Bürgerinitiative "Rettenberg für alle" kritisiert zudem, dass Grundstückseigentümern gegen ihren Willen Flächen entzogen würden und die Ortsumfahrung zu mehr Verkehrsaufkommen führen und das Nadelöhr in Kranzegg (Kapelle) stärker belasten würde.
7/71,9 Kilometer lang und 6,9 Millionen Euro teuer soll sie werden, die Ortsumfahrung Rettenberg. Die Umgehungsstraße ist im aktuell gültigen Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern in die erste Dringlichkeit eingestuft. Damit ist das Staatliche Bauamt als örtliche Straßenbaubehörde grundsätzlich beauftragt, das Projekt zu planen und zu realisieren. Voruntersuchung für Ortsumfahrung RettenbergBislang hat das Staatliche Bauamt lediglich die Voruntersuchung für die Ortsumfahrung durchgeführt. Im nächste Schritt müsste der sogenannte Vorentwurf zur Vorlage beim Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ausgearbeitet werden, so die Gemeinde Rettenberg. Dieser Entwurf dient als technische Detailplanung und auch zur haushaltsrechtlichen Genehmigung des Vorhabens. Nach Genehmigung des Vorentwurfs würde dann das Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein besonders geregeltes, formelles Verfahren, in dem umfassend alle von dem Bauvorhaben möglicherweise betroffenen öffentlichen und privaten Belange geprüft und abgewogen, sowie eine Vielzahl von Rechtsfragen gelöst werden. Dafür muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Erst wenn dieses Verfahren positiv ausfällt, gibt es ein Baurecht.Bürgerentscheid am 20. FebruarDoch so weit ist die Gemeinde Rettenberg noch lange nicht. Bevor das Staatliche Bauamt in die weitere Planung einsteigt, muss sich die Gemeinde zuerst grundsätzlich positionieren, ob sie auf der Grundlage des Ergebnisses der Voruntersuchung im Grunde für oder gegen den Bau der Umgehungsstraße ist. Dafür gibt es am 20. Februar einen Bürgerentscheid.Vor- und Nachteile der Ortsumfahrung RettenbergAuf ihrer Webseite informiert die Gemeinde über die Vor- und Nachteile der Ortsumgehung. Als Vorteile führt sie beispielsweise an, dass es sich um die erstmalige und vermutlich die letzte Chance zur Realisierung einer Umgehungsstraße für den Hauptort handelt. Er soll deutlich von dem Verkehr entlastet werden. 70 Prozent des Verkehrs könnte über die Umgehung umgeleitet werden. Zudem soll die Ortsumfahrung zu mehr Sicherheit für (Schul-)Kinder und ältere Menschen beim Überqueren der Straße beitragen. Zudem sollen Lärm und Abgase reduziert werden. Als Nachteil betrachtet die Gemeinde den Flächenverbrauch von etwa 5 Hektar ohne Ausgleichsflächen. Zudem werden etwa 1,84 Hektar Fläche dauerhaft versiegelt. Landwirtschaftliche Produktion ist auf dieser Fläche dann nicht mehr möglich. Statt im Hauptort entstehen Lärm und Abgase dann auf der neuen Trasse und betreffen vorhandene Siedlungsgebiete. Zudem entstehen Kosten für die öffentliche Hand im Allgemeinen und möglicherweise weitere Kosten für die Gemeinde durch die Übernahme der Bauträgerschaft der vorhandenen Ortsdurchfahrt und eine dann mögliche Umgestaltung durch ein Dorferneuerungsprojekt. Die Bürgerinitiative "Rettenberg für alle" kritisiert zudem, dass Grundstückseigentümern gegen ihren Willen Flächen entzogen würden und die Ortsumfahrung zu mehr Verkehrsaufkommen führen und das Nadelöhr in Kranzegg (Kapelle) stärker belasten würde. Foto: Benjamin Liss
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